Fahrgäste, die gegen die seit Mitte April geltende Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln verstoßen, müssen sich ab sofort auf Strafen gefasst machen: Am Montag haben die ÖBB die Tragepflicht in ihre Beförderungsbedingungen aufgenommen, uneinsichtigen Reisenden droht nun eine Strafgebühr in der Höhe von 40 Euro.
Wie die Österreichischen Bundesbahnen am Montag außerdem betonten, können Zugbegleiter auch Ermahnungen oder als letzte Konsequent sogar einen Fahrtausschluss aussprechen.
Zuerst Ermahnung, dann Strafe
Bei einem Lokalaugenschein im Wiener Schnellbahnnetz waren die Passagiere am Montagnachmittag überwiegend mit Mund-Nasen-Schutzmasken ausgerüstet. Einzelne Fahrgäste, die ihren Schutz nicht korrekt über Mund und Nase trugen, setzten diesen nach einer Ermahnung durch die ÖBB-Mitarbeiter richtig auf und wurden daher nicht gestraft.
Taschentuch vor dem Gesicht nicht ausreichend
Eine Frau, die sich lediglich ein Taschentuch vor das Gesicht hielt und somit von vornherein nicht ausreichend ausgerüstet war, musste jedoch eine Geldstrafe zahlen ...
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