Es wird wieder ernst:

Masken im Supermarkt, verschärfte Grenzkontrollen

Politik
21.07.2020 15:16

Nun ist es endgültig fix: In Österreich kehren die Masken zurück. Lebensmittelgeschäfte, Banken und Postfilialen darf man ab Freitag (24. Juli) nur noch mit Mund-Nasen-Schutz betreten, wie das „virologische Quartett“ der Bundesregierung am Dienstag bei einer Pressekonferenz bestätigte. Ein genaues Auge werfe man zudem auf Österreichs Grenzen und deren Kontrolle. Hier soll ab sofort wieder verschärft vorgegangen werden, wurde einmal mehr versprochen. Grund für das Comeback des Mund-Nasen-Schutzes ist, dass die Zahl der Neuinfektionen in Österreich zuletzt sprunghaft gestiegen ist.

Das Motto bleibe nach wie vor das gleiche, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP): „So viel Freiheit wie möglich, so viele Einschränkungen wie notwendig.“

(Bild: APA/Roland Schlager)
(Bild: APA/Roland Schlager)
Pressekonferenz der Bundesregierung (Bild: APA/Roland Schlager)
Pressekonferenz der Bundesregierung

Einreise nach Österreich im Fokus
Strenger gehandhabt sollen neben den Vorschriften um den Mund-Nasen-Schutz nun vor allem wieder die Regeln an Österreichs Grenzen werden. Ebenfalls ab Freitag ist die Einreise aus Risikogebieten nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt. Dieser muss außerdem aus zertifizierten Laboren stammen. Die Einhaltung der Quarantäne soll verstärkt überwacht werden, außerdem werden alle Grenzkontrollen ab Freitag gemeinsam mit den Gesundheitsbehörden durchgeführt.

(Bild: Bundesheer)

Kirchen und Religionsgemeinschaften mit Bezug zu Risikogebieten im Ausland drängt man weiters zu einer generellen Maskenpflicht. Jene mit positiven Fällen sollen geschlossen werden.

Wo die Maske wieder Pflicht ist
Die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken war seit Mitte Juni mehrmals gelockert worden, mittlerweile gibt es allerdings auch wieder Verschärfungen. Im Folgenden die aktuell gültigen Regelungen für die Maskenpflicht:

  • in Supermärkten und allen Lebensmittelgeschäften (ab Freitag, 24. Juli)
  • in Postfilialen (ab Freitag, 24. Juli)
  • in Banken (ab Freitag, 24. Juli)
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
  • in Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Inneren von Ausflugsschiffen
  • im Gesundheitsbereich inklusive Apotheken
  • bei Dienstleistungen, bei denen der Mindestabstand von einem Meter nicht eingehalten werden kann - also etwa beim Frisör
  • bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen bei zugewiesenem Sitzplatz)
(Bild: stock.adobe.com, krone.at-Grafik)

Keine Fußfesseln für Quarantäne-Sünder
Insgesamt 264 Quarantäne-Brecher seien seit dem Lockdown angezeigt worden. Sorge bereitet hier vor allem die Dunkelziffer, wie die „Krone“ weiters erfuhr. Die Frage, ob Quarantäne-Sünder elektronische Fußfesseln bekommen könnten, verneinte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP). Dennoch solle es in Zukunft „mehr Kontrolldruck“ geben.

Ampelsystem als zentraler Punkt
Ein zentraler Punkt, um regional gut auf das Ansteigen von Infektionen reagieren zu können, sei das vom Gesundheitssystem vorbereitete Ampelsystem, wie der Bundeskanzler bereits vorab betont hatte. Ein Ampel-Probebetrieb soll im Laufe des Augusts starten.

Intensive Testungen
Auch die Screening-Tests werden in den nächsten Wochen nach einem klar definierten wissenschaftlichen Programm weiter intensiviert. „Diese zusätzlichen Testungen bei symptomfreien Menschen zählen zu den wichtigsten Vorbereitungen auf den herausfordernden Herbst“, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober.

(Bild: APA/dpa/Oliver Berg)

FPÖ und NEOS gegen Masken-Comeback
Als „Maskerade“ bezeichnete FPÖ-Generalsekretär Michael Schnedlitz die geplante Ausweitung der Maskenpflicht. „Es ist kein einziger Cluster bekannt, der in einem Supermarkt seinen Ursprung hat. Bei einer Testung von Supermarkt-Mitarbeitern vor einigen Wochen gab es keinen einzigen positiven Fall“, betonte er schon am Montag. Kritisch sah auch NEOS-Gesundheitssprecher Gerald Loacker eine erneute allgemeine Maskenpflicht: „Insbesondere die Wiedereinführung der Maskenpflicht in Supermärkten wäre nicht durch wissenschaftliche Evidenz zu erklären.“

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