Die große Hitze ist in diesem Sommer bislang ausgeblieben. „Die Gefahr für Hunde, die im Auto zurückgelassen werden, ist jedoch genauso groß wie in jedem Sommer, und daher informieren wir mit der Tierschutzombudsstelle auch heuer wieder zu den Gefahren für die Tiere im Auto“, so Tierschutzstadträtin Ulli Sima. Sie appelliert an alle Tierfreunde, diese Gefahren nicht zu unterschätzen
„Einige Menschen glauben, dass aufgrund der milden Temperaturen und des wechselhaften Wetters das Gebot, den Hund ja nicht im Auto zurückzulassen, heuer nicht gilt“, warnt Eva Persy, Leiterin der Tierschutzombudsstelle Wien. „Dabei ist genau das Gegenteil der Fall, gerade weil das Wetter so unbeständig ist und schnell umschlägt.“ Elf Fälle von in Autos zurückgelassenen Hunden sind heuer alleine schon bei der Tierschutzombudsstelle Wien eingelangt.
Bereits ab einer Außentemperatur von 20 Grad Celsius kann das Auto zur tödlichen Falle für Hunde werden. „Konkret heißt das: Ein bei 24 Grad in der Sonne geparktes Auto kann innerhalb von 20 Minuten eine Innentemperatur von 48 Grad erreichen. Für Hunde führt dies in kurzer Zeit zu einem lebensbedrohlichen Zustand oder sogar zum Tod!“, so Persy. Studien zeigen, dass etwa die Hälfte aller Hitzschlag-Patienten trotz intensiver tierärztlicher Betreuung nicht gerettet werden können.
Für viele überraschend: Der Tod aufgrund eines Hitzschlags kann bis zu 48 Stunden nach dem Vorfall eintreten. Selbst wenn ein Hund lebend aus einem überhitzten Auto befreit werden kann, gibt es somit keinerlei Garantie, dass er tatsächlich überlebt. Was tun, wenn man einen zurückgelassenen Hund im Auto entdeckt und Gefahr der Überhitzung droht? Wenn der Hund stark hechelt, apathisch da liegt und/oder nicht oder kaum auf Klopfen und Bewegungen an der Scheibe reagiert, dann
Strenge Strafen für verantwortungslose Hundehalter
Personen, die ein Tier einer derart qualvollen Situation aussetzen, können für ihr Verhalten laut Tierschutzgesetz zur Rechenschaft gezogen werden - mit einer Geldstrafe von bis zu 3750 Euro (im Wiederholungsfall bis zu 7500 Euro). Außerdem droht eine Anzeige nach dem Strafgesetzbuch (§222).
Alle Tipps und Hinweise zum Thema „Hund im Auto“ hat die Tierschutzombudsstelle auf handlichen Infokarten zusammengefasst, die unter post@tow-wien.at oder Tel. 01/318 00 76-75079 angefordert werden können. Das Plakat „Hot Dogs bitte nur am Würstelstand“ steht HIER zum Download bereit.
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