Graf, Horten, Hoscher

Absagen im U-Ausschuss: Kommt jetzt der Amtsarzt?

Politik
22.07.2020 11:15

Wie kann man Personen, die sich für den Ibiza-U-Ausschuss entschuldigt haben, doch noch zu einer Aussage bewegen? Zum Beispiel mit Zwangsmaßnahmen. Solche prüft aktuell das Bundesverwaltungsgericht. Konkret geht es um Novomatic-Eigentümer Johann Graf und Kaufhaus-Erbin Heidi Horten. Auch Ex-Casinos-Vorstand Dietmar Hoscher könnte dazukommen. Möglich ist, dass in manchen Fällen eine amtsärztliche Überprüfung angeordnet wird.

Die Entschuldigung des Ex-Casinos-Vorstands, wegen einer psychischen Krankheit nicht vor dem Untersuchungsausschuss aussagen zu können, hatte zuletzt die ÖVP verärgert. Für Unmut sorgte insbesondere die Tatsache, dass Hoscher trotz der von ihm ins Spiel gebrachten psychischen Beeinträchtigung Sitzungen bei Rapid Wien geleitet hat. ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl warf dem Manager „ignorantes Verhalten dem Parlament gegenüber“ vor.

Rapid-Schalträger Dietmar Hoscher (Bild: APA/HERBERT NEUBAUER)
Rapid-Schalträger Dietmar Hoscher

„Notfalls auch mit Polizeigewalt vorführen lassen“
Gerstl will im Falle Hoschers nun „jedes Rechtsmittel ergreifen, um ihn notfalls auch mit Polizeigewalt vorführen zu lassen“. Auch die NEOS befürworten das, wie deren Abgeordnete Stephanie Krisper sagte. Hoscher hatte sich auf Paragraf 34/1 berufen, wonach Personen, „die wegen einer psychischen Krankheit, wegen einer geistigen Behinderung oder einem anderen Grund unfähig sind, die Wahrheit anzugeben“, nicht als Auskunftspersonen angehört werden dürfen.

Graf und Horten werden geprüft, Glock bleibt entschuldigt
Zwar kann der parlamentarische Untersuchungsausschuss nicht feststellen, ob Hoschers vorgebrachter Befund tatsächlich so stimmt, allerdings kann das Bundesverwaltungsgericht eine amtsärztliche Untersuchung anordnen. Dies gilt auch in den bereits anhängigen Fällen, also bei Novomatic-Eigentümer Graf und Kaufhaus-Erbin Horten. Die medizinische Begründung von Waffenschmied Gaston Glock hat der U-Ausschuss akzeptiert.

V.l.: Glock, Horten, Graf (Bild: Screenshot spiegel.de, SZ, APA/Gert Eggenberger, APA/Novomatic, krone.at-Grafik)
V.l.: Glock, Horten, Graf

Auch eine Beugestrafe sowie die Vorführung vor den Ausschuss müssen vom Bundesverwaltungsgericht verhängt werden. Im Zuge dieses Verfahrens kann das Gericht dann auch eine amtsärztliche Untersuchung verhängen.

Herbstliche Ladungsliste lässt auf sich warten
Mit welchen Zeugen es nach der Sommerpause weitergeht, ist weiter unklar, die Fraktionen beraten derzeit über die Ladungsliste. Eine Einigung soll es laut Krisper erst in den kommenden Wochen geben. Sowohl die Opposition als auch die ÖVP haben ihre eigenen Verlangen eingebracht. Während SPÖ und NEOS unter anderem Nationalratspräsident und Ausschussvorsitzenden Wolfgang Sobotka (ÖVP) und Immobilieninvestor Rene Benko als Auskunftspersonen hören wollen, konzentriert sich die ÖVP unter anderem auf SPÖ-Politiker wie Hans Peter Doskozil und Thomas Drozda.

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