Test oder Quarantäne

Beschränkungen bei Einreise aus 32 Risikoländern

Österreich
25.07.2020 12:40

Wegen steigender Coronavirus-Infektionen gelten ab Montag, 0 Uhr, neue Beschränkungen für die Einreise nach Österreich. Eine Einreise aus 32 Risikostaaten bzw. -gebieten (siehe Auflistung unten) ist dann nur noch mit einem negativen PCR-Test oder dem Gang in die Quarantäne möglich. Angehörige von Drittstaaten dürfen ohnehin nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen, wie die letztlich in der Nacht auf Samstag finalisierte neue Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums vorsieht.

Die Verordnung sollte eigentlich bereits am Freitag in Kraft treten, der Verordnungstext wurde aber noch eingehend auf Rechtsgültigkeit geprüft. Anders als von der Regierung zunächst geplant, gilt die Einreise-Verordnung somit erst ab Montag und nicht wie die verschärfte Maskenpflicht ab Freitag. Auch bei den Quarantäne-Bestimmungen gab es Anpassungen bzw. Verschärfungen.

(Bild: APA/ERWIN SCHERIAU)

Österreicher, EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer, die aus einem Risikogebiet kommen, das keine stabile Covid-19-Situation hat - etwa Rumänien, Serbien, Bosnien, Montenegro, Schweden, Russland oder USA - müssen demnach ein Gesundheitszeugnis (mit negativem PCR-Test) mit sich führen oder sich nach der Einreise in Heimquarantäne begeben - und aus dieser innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test beantragen.

Im Folgenden die wichtigsten Details zur Verordnung des Gesundheitsministeriums, die bereits kurz nach der Veröffentlichung neuerlich für Aufsehen sorgte - und nicht zuletzt von Verfassungsexperte Heinz Mayer als „missverständlich“ bezeichnet wurde.

(Bild: stock.adobe.com)

Für wen jetzt verpflichtende Heimquarantäne gilt:

  • Für nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammende einreisende Drittstaatsangehörige - wie etwa Ukrainern - gilt grundsätzlich ein Einreiseverbot, außer diese kommen aus dem Schengen-Raum und können einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Nach der Einreise haben diese Personen zusätzlich eine zehntägige (Heim-)Quarantäne anzutreten. Dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen; die Kosten dafür sind selbst zu tragen. Ein „Freitesten“ aus der Quarantäne sei in diesem Fall nicht möglich, betont das Gesundheitsministerium.
  • Auch bei der erwähnten Einreise von Österreichern und EU-Bürgern aus einem Risikogebiet darf der im Gesundheitszeugnis bestätigte negative PCR-Test nicht länger als 72 Stunden zurückliegen. Wenn eine Testung im Ausland nicht möglich war, kann der PCR-Test innerhalb von 48 Stunden auf eigene Kosten in Österreich durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses ist jedenfalls die selbstüberwachte (Heim-)Quarantäne anzutreten. Auch dafür ist eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen, die Kosten sind selbst zu tragen. Wird der Covid-Test nicht nachgeholt, bedeutet dies eine Verwaltungsübertretung, die mit bis zu 1450 Euro zu bestrafen ist.

Welche Staaten als Risikogebiete gelten
Als Staaten bzw. Gebiete mit einem erhöhten Covid-19-Risiko gelten laut der Verordnung:

  • Ägypten
  • Albanien
  • Bangladesch
  • Weißrussland (Belarus)
  • Bosnien-Herzegowina
  • Brasilien
  • Bulgarien
  • Chile
  • Ecuador
  • Indien
  • Indonesien
  • Iran
  • Kosovo
  • Mexiko
  • Moldau (Moldawien)
  • Montenegro
  • Nigeria
  • Nordmazedonien
  • Pakistan
  • Peru
  • Philippinen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Russische Föderation
  • Schweden
  • Senegal
  • Serbien
  • Südafrika
  • Türkei
  • Ukraine
  • Vereinigte Staaten
  • Provinz Hubei (China)

Zahlreiche Ausnahmen vom Einreiseverbot
Ausnahmen vom Einreiseverbot gelten bei Drittstaatsangehörigen auch für Pflegepersonal, Saisonarbeitskräfte oder Diplomaten. Sofern sie sich nicht durchgehend in einem der als sicher eingestuften Länder aufgehalten haben, müssen auch sie einen negativen PCR-Test vorweisen und dann eine zehntägige Heimquarantäne antreten.

Diese kann abgebrochen werden, sobald ein währenddessen durchgeführter PCR-Test negativ ausfällt. Für Berufspendler ist eine Einreise mit Gesundheitszeugnis möglich. Auch dieses Zeugnis muss einen negativen PCR-Test bestätigen, der bei Einreise nicht länger als drei Tage zurückliegt. Eine selbst überwachte Quarantäne ist nicht notwendig.

Kontrolle an der österreichisch-ungarischen Grenze (Bild: AFP)
Kontrolle an der österreichisch-ungarischen Grenze

Welche Staaten als „stabile Gebiete“ gelten
Kommen Österreicher, EU- und EWR-Bürger oder Schweizer aus einem Staat mit einer „stabilen Covid-19-Situation“ (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen), besteht freie Einreise. Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden - derzeit sicheren - Staaten aufgehalten haben:

  • Andorra
  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Monaco
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Polen
  • San Marino
  • Schweiz
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn
  • Vatikan
  • Vereinigtes Königreich
  • Zypern

Keine Einschränkungen bei „besonderen familiären Gründen“
Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen - etwa Einreise von Lebenspartnern - und -partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich, heißt es in der Verordnung. Für Personen, die sich am Montag bereits im Ausland befinden, gelten diese Änderung erst ab Samstag, dem 1. August.

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