Handlungsempfehlungen

5G-Gegner drängen Bürgermeister zu Netzumbau

Web
28.07.2020 10:45

Bürgermeister werden derzeit vermehrt von Gegnern des neuen Mobilfunkstandards 5G belästigt und mit Verschwörungstheorien und „Handlungsempfehlungen“ gegen den Um- bzw. Ausbau von Mobilfunkstationen gedrängt. Der rechtliche Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunknetzen sei in Österreich jedoch eindeutig geregelt, warnte das Forum Mobilkommunikation (FMK) am Dienstag vor rechtswidrigen Aufforderungen zum Amtsmissbrauch.

Seit einiger Zeit sendeten radikale 5G-Gegner Schimmelbriefe an Gemeindevertreter. Neben kruden Theorien, denen zufolge COVID-19 etwa ein Ablenkungsmanöver für 5G sein soll, beinhalteten diese auch Forderungen nach Gemeinderatsbeschlüssen gegen den Um- bzw. Ausbau von 5G-Mobilfunkstationen, so das FMK in einer Aussendung. In manchen Schreiben wird demnach auch ausgeführt, wie Gemeinden rechtlich vorzugehen hätten.

Laut Eigenangaben wurden der Interessensvertretung der österreichischen Mobilfunkanbieter mit der Bitte um Stellungnahme Schreiben von Dutzenden Bürgermeistern und Bürgermeisterinnen übermittelt, die sich von den 5G-Gegnern bedrängt fühlen.

Rechtswidrige Handlungsempfehlungen
Das FMK hält nach Durchsicht diverser Briefe fest, dass die „Handlungsempfehlungen“ auch als direkte Aufforderung zum Amtsmissbrauch verstanden werden könnten, denn der rechtliche Rahmen für die Errichtung und den Betrieb von Mobilfunknetzen sei in Österreich eindeutig geregelt. Demnach gilt für Netzbetreiber eine allgemeine Genehmigung für Mobilfunkstationen, die entsprechende technische Voraussetzungen erfüllen müssen. Das sei deshalb möglich, weil die Sendebedingungen und Schutzabstände zu den Sendeantennen generell definiert seien.

Baurecht regelt den Bau, Telekommunikationsgesetz den Betrieb von Mobilfunkstationen
Die bau- und raumordnungsrechtliche Zuständigkeit liege auf Landesebene. Die einzelnen Bauordnungen regelten die Errichtung der Bauwerke, jedoch nicht den Betrieb der Sender, die auf den Bauwerken angebracht würden. Mit dem Vorliegen der generellen Netzbewilligung für Mobilfunkstationen durch das zuständige Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie entfalle laut Telekommunikationsgesetz eine individuelle Betriebsanlagengenehmigung. Darüber hinaus sei der Betrieb von Kommunikationsnetzen vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausgenommen.

Die Baubehörden erster Instanz seien die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen. Sie hätten entsprechend dem Baurecht über den Bau einer Mobilfunkstation zu bescheiden. Politisch motivierte Beschlüsse oder Bescheide seien daher nicht nur unzulässig, sondern auch mit geltendem Recht nicht vereinbar, so das FMK.

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