Ein ehemaliger Rektor des Mozarteums hätte Ende Juli seine Haftstrafe antreten sollen. Nun bittet er aus „gesundheitlichen Gründen“ um einen Aufschub.
Ein ehemaliger Präsident der Musikhochschule München, der im Mai 2018 am Landgericht München I wegen mehrfacher sexueller Nötigung einer Sängerin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, hat nun beim Landesgericht Salzburg durch seinen Anwalt einen Antrag auf Strafaufschub eingebracht. Er habe erklärt, dass er aus gesundheitlichen Gründen haftunfähig sei, so ein Gerichtssprecher.
Das Urteil gegen den Ex-Musikhochschulpräsidenten ist im Oktober 2019 vom Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt und damit rechtskräftig geworden. Zu den Übergriffen auf die Frau war es vor einigen Jahren in München gekommen. Der Beschuldigte führte in den Jahren 2003 bis 2014 die Münchner Musikhochschule, danach war er bis Juni 2016 Rektor des Mozarteums in Salzburg.
Nachdem das Urteil rechtskräftig geworden war, hätte der Verurteilte seine Haftstrafe im Jänner 2020 in der bayerischen Justizvollzugsanstalt Landsberg antreten sollen. Er wollte die Strafe jedoch in Österreich verbüßen und stellte dort einen Antrag auf Strafvollstreckungsübertragung.
Unabhängig davon hat auch die zuständige Behörde in München bei ihren österreichischen Amtskollegen beantragt, die Strafvollstreckung zu übernehmen. Der ehemalige Musikhochschulpräsident besitzt neben der deutschen auch die österreichische Staatsangehörigkeit.
Haftantritt Ende Juli
Den Anträgen wurde stattgegeben. Ein Richterin des Landesgerichts Salzburg ordnete im April an, dass der Mann die Haft in Österreich zu verbüßen habe. Die Aufforderung zum Strafantritt wurde ihm am 29. Juni zugestellt. Demnach hätte er sich bis Ende Juli in der Salzburger Justizanstalt in Puch-Urstein einfinden müssen.
Warten auf Gutachten
In der Vorwoche, am 22. Juli, hat der Anwalt des Verurteilten den Antrag auf Strafaufschub eingebracht. „Das Landesgericht Salzburg hat durch die zuständige Richterin daraufhin umgehend einen Sachverständigen bestellt und diesen mit der Erstellung eines Gutachtens zur Frage der Haftfähigkeit beauftragt“, erklärte heute Gerichtssprecher Peter Egger.
Das Landgericht München I hatte den Beschuldigten im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich in München um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. In einem weiteren Fall war er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.
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