Das Gesundheitsministerium hat am Donnerstag eine Covid-19-Lockerungsverordnung in Kraft gesetzt. Dahinter verbirgt sich der „Babyelefant“, der damit nun offiziell Geschichte ist - zumindest teilweise. Verstöße gegen den Mindestabstand von einem Meter beim Betreten von öffentlichen Orten dürfen jetzt nicht mehr gestraft werden. In öffentlichen Verkehrsmitteln und in Kundenbereichen von Geschäften bleiben die Abstandsregeln allerdings aufrecht.
Mit der Änderung wird eine Verletzung des „Babyelefanten“-Abstandes österreichweit nicht mehr gestraft. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appellierte im Vorfeld aber an vermehrte Eigenverantwortung.
Der Verfassungsgerichtshof hatte vergangene Woche die allgemeinen Corona-Ausgangsbeschränkungen für gesetzeswidrig erklärt, weil sie vom Covid-Maßnahmengesetz nicht gedeckt waren.
Juristen gingen auch davon aus, dass dies auch für die allgemeinen Abstandsregeln der Fall sein dürfte. Weil man auf das VfGH-Urteil umfassend reagieren wolle, stellte Anschober eine Überarbeitung des Covid-Maßnahmengesetzes bis September in Aussicht.
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