Wie die Bezirkshauptmannschaft Spittal mitteilt, gelten ab morgen, Samstag, zwei neue Verordnungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus.
Im Bereich der Großglockner-Hochalpenstraße und der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe wird das Tragen verpflichtend vorgeschrieben. Diese Vorschrift gilt bis auf Widerruf in der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr an folgenden Orten:
- Ausstellungsbereich auf der Passhöhe Hochtor
- Wilhelm-Swarovski-Beobachtungswarte
- Ausstellungsbereiche im Besucherzentrum
- Aussichtsplattform Kaiser-Franz-Josefs-Höhe sowie sämtlicher befestigter Wege, Straßen und Parkflächen ab der Ausfahrt der letzten Galerie der Großglockner-Hochalpenstraße beziehungsweise Gletscherstraße.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist durch eine zweite Verordnung auch am Gmündner Kunsthandwerksmarkt, der von 1. bis 2. August stattfindet, verpflichtend. Dies gilt an beiden Tagen in der Zeit von 8 bis 24 Uhr an folgenden Orten: Hauptplatz, Kirchgasse, Hintere Gasse sowie auf der südlichen Zufahrtsstraße von Gries ab der Lieserbrücke. Die Verpflichtung zum Tragen eines MNS gilt nicht für das Betreten des Kundenbereichs des Gastgewerbes, von Beherbergungsbetrieben sowie sonstiger Betriebsstätten.
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