„Ich hatte keinerlei böse Absicht und eigentlich nichts falsch gemacht.“ Wolfgang Bayer fiel aus allen Wolken, als er vor knapp drei Wochen einen Brief der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) erhielt. Die ÖGK fordert darin einen Großteil seines im Jahr 2016 erhaltenen Kinderbetreuungsgeldes zurück. Denn: Der Mondseer habe während seiner Karenzzeit viel zu hohe Zuverdienste gehabt. 5475,47 Euro habe er daher unberechtigterweise erhalten. „Ich hatte keinen einzigen Cent zusätzlich verdient“, sagt Bayer.
„Kleiner Fehler mit dummerweise sehr großen Auswirkungen“
Ein Anruf bei der Kasse brachte schließlich Klarheit. Bayer hatte für den kompletten August 2016 Kinderbetreuungsgeld beantragt, seine Karenzzeit endete jedoch mit dem 26. August. „Ein kleiner Fehler mit dummerweise sehr großen Auswirkungen“, sagt Bayer. Mithilfe der Gewerkschaft versuchte er in Gesprächen mit der ÖGK vergeblich eine Lösung zu finden. „Wenn ich jemanden bewusst täusche, muss ich dafür gerade stehen. Ich habe aber nur ein Formular falsch ausgefüllt.“ Den offenen Betrag wird Bayer nun fristgerecht überweisen. „Das wird sonst alles noch teurer“, sagt er.
Der Salzburger Markus Scheiber ließ es hingegen auf einen Rechtsstreit ankommen. Der Gastronom wurde 2010 Vater seines zweiten Kindes. Seine Frau war damals bei ihm mitversichert. Beim Ansuchen um das Kinderbetreuungsgeld passierte der Familie ein kleiner, aber folgenschwerer Fehler: Scheiber vertauschte in dem Formular bei den Feldern „Antragsteller“ und „Partner“ die Namen von sich und seiner Gattin. 2014 forderte die Kasse daraufhin das Geld zurück. Nach langem Streit vor Gericht muss der Salzburger nun 12.000 Euro retour zahlen.
Eine Nachzahlung zum Start in den neuen Job
Eine hohe Rückzahlung steht wohl auch für einen Seekirchner an. Der Mann verlor im April seinen Job. Er bezieht Arbeitslosengeld, hat ein Kleingewerbe. Ab September weitet er dies zu seinem Hauptberuf aus. Nun fordert das AMS das Arbeitslosengeld zurück: „Über das Jahr gesehen komme ich so über die Nebenverdienstgrenze.“ Er hat nun zwei Möglichkeiten: 7000 Euro bezahlen, oder erst 2021 zu arbeiten beginnen - und weiter Arbeitslose beziehen.
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