Attest reichte aus

U-Ausschuss: Keine Beugestrafen für Horten & Graf

Politik
04.08.2020 18:55

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die Anträge des Ibiza-Untersuchungsausschusses auf Beugestrafe gegen die Kaufhaus-Erbin Heidi Horten und Novomatic-Eigentümer Johann Graf abgewiesen. Das Gericht sieht die Weigerung der beiden, vor dem U-Ausschuss auszusagen, als gerechtfertigt an. Beide führten gesundheitliche Problemen ins Treffen und hatten dem Parlament jeweils ein ärztliches Attest zukommen lassen. 

Das BVwG befand in beiden Fällen, dass das jeweils übermittelte ärztliche Attest eine „genügende Entschuldigung“ für das Fernbleiben darstellte. Obwohl die Antragsteller, also die Fraktionen, die Einschätzung der Atteste nicht teilen, hätten sie es laut BVwG aber unterlassen, „weitere Beweise zum Gesundheitszustand“ zu ermitteln, wie beispielsweise ein vergleichbares medizinisches Sachverständigengutachten.

(Bild: APA/Helmut Fohringer)

Die Begründung des Fernbleibens „ohne genügende Entschuldigung“ erschöpfe sich aber lediglich in der Feststellung, dass keine akute Erkrankung vorliege. „Das Bundesverwaltungsgericht war aber bei seiner Beurteilung auf den dargebotenen Ermittlungsstand zum Gesundheitszustand des Antragsgegners beschränkt“, wie es in dem Beschluss heißt.

NEOS wollen Sachverständigengutachten zu Horten und Graf
NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper will nach der BVwG-Entscheidung nun ein Sachverständigengutachten einholen. Das BVwG weise explizit auf diese Möglichkeit hin. „Wir wollen diesen Weg auf jeden Fall beschreiten und sehen auch keinen Grund, warum die anderen Fraktionen hier dagegen sein sollten“, erklärte Krisper. Erst auf Basis eines amtsärztlichen Gutachtens könne seriös beurteilt werden, ob Befragungen der beiden Milliardäre möglich sind. Es sollte jedenfalls nichts ungenutzt gelassen werden, um alle geladenen Auskunftspersonen auch tatsächlich zu hören.

NEOS-Fraktionsführerin Stefanie Krisper (Bild: APA/Helmut Fohringer)
NEOS-Fraktionsführerin Stefanie Krisper

Horten und Graf waren von den Fraktionen bereits zwei Mal in den Ausschuss geladen worden, hatten sich aber aus gesundheitlichen Gründen - und weil sie zur Covid-19-Risikogruppe gehören - entschuldigen lassen. Nach dem wiederholten Nicht-Erscheinen übermittelte die Parlamentsdirektion an das BVwG den einstimmig beschlossenen Antrag auf Verhängung einer Beugestrafe über Horten und Graf.

Johann Graf (Bild: APA/NOVOMATIC)
Johann Graf
Kaufhauserbin Heidi Horten (Bild: APA/GERT EGGENBERGER)
Kaufhauserbin Heidi Horten

Verhandlungen über Ladungsliste gehen weiter
Unterdessen gehen die Verhandlungen der Fraktionen um eine einvernehmliche Ladungsliste für den Ibiza-U-Ausschuss im Herbst weiter. Die Gespräche sollen am Donnerstag fortgesetzt werden, wie es aus den Fraktionen nach einem Treffen am Dienstag hieß. Ursprünglich hatte Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) bis Dienstag eine Frist gesetzt.

Ultimatum des Präsidenten: Parteien unter Druck
Sobotka hatte angekündigt, bei fehlendem Einvernehmen als Vorsitzender in Abstimmung mit dem Verfahrensrichter - wie in der Verfahrensordnung vorgesehen - über die Reihung der Ladungen zu entscheiden. Wie ÖVP-Fraktionsführer Wolfgang Gerstl sagte, ist die Parlamentsdirektion über das weitere Gespräch informiert worden. Angestrebt wird nun eine Einigung bis Ende der Woche, auf diese Weise können die Fristen für die Ladungen für die Termine Anfang September eingehalten werden.

U-Ausschuss: FPÖ will Illedits laden
Nach einem Bericht der „Kronen Zeitung“ über eine mögliche Verbindung zum Glückspielkonzern Novomatic hat die FPÖ am Dienstag übrigens gefordert, den am Samstag im Burgenland wegen Geschenkannahme zurückgetretenen SPÖ-Landesrat Christian Illeditis in den Ibiza-U-Ausschuss zu laden.

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