Der Oberst besaß privat zwei Gewehre und zehn Pistolen, seine Frau ebenfalls mehrere Waffen. Im Oktober 2016 sollte eine Überprüfung stattfinden. Denn Träger von Waffenbesitzkarten müssen ihre Pistolen oder Gewehre verschlossen und in aufbruchsicheren Räumen oder Behältern verwahren. Dies wird von der Behörde alle fünf Jahre kontrolliert.
Weil kein Termin zustande kam, klopften Anfang November abends zwei Polizisten beim Haus des Offiziers und begehrten Einlass. Dieser öffnete im Pyjama – und verwies die Beamten des Haues. An diesem Tag, so erklärte er, werde in seinem Haus nichts mehr kontrolliert. Dann knallte die Türe zu.
Überprüfung laut Gericht zulässig
Dieses Verhalten kostete den Offizier und die Ehefrau die Waffenbesitzkarte. Denn laut Urteil des Verwaltungsgerichtshofes war die Überprüfung zulässig. Laut Waffengesetz führt die Weigerung zur Durchführung der Kontrolle zur „unwiderleglichen Vermutung der fehlenden Verlässlichkeit“. Und ob der Herr Oberst an diesem Abend bereits Pyjama trug, tut nichts zur Sache.
Peter Grotter, Kronen Zeitung
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