Da darf man, dort nicht: Die Corona-Regeln werden immer unübersichtlicher. Ein Schmankerl: Unterschiedliche Regeln in Kuranstalten - sogar im selben Ort.
Der Hausverstand wird gerne strapaziert, wenn die Politik über das richtige Corona-Verhalten spricht. Allein: Die geltenden Regeln und Gesetze lassen selbst den ausgereiftesten Hausverstand ratlos zurück. Beispiele gefällig?
In Spielberg tummelten sich erst kürzlich Hunderte Formel-1-Fahrer, Teams und Journalisten. Was dort kein Problem war, gilt für Rallyes oder Laufveranstaltungen nicht. Dort stehen die Zuseher an der Strecke im Freien verteilt - und das ist für maximal 200 Personen erlaubt. Allein Teilnehmer und Teamleute sind meist mehr.
Unverständnis im Sport
Ohnehin herrscht Unverständnis im Sport: 50.000 Menschen demonstrieren auf der Straße dicht an dicht (und das ist gut so!), aber in den Stadien darf niemand Platz nehmen - selbst wenn man dort 90 Minuten über brav sitzen bleibt. Im Theater ist das hingegen schon erlaubt, sofern die Plätze namentlich zugewiesen sind. Allerdings: Bald ist auch das nicht mehr sicher. Denn kommt die Corona-Ampel, und werden Regeln nach Bezirken erlassen, kann es passieren, dass in einem Ort Veranstaltungen stattfinden dürfen - und im Nachbarort nicht.
Auch skurril: Wer als Verdachtsfall gilt und zu Hause auf das Testergebnis warten muss, wird nicht vom Hausarzt krankgeschrieben. In der Steiermark dauerte das zuletzt im Schnitt sechs Tage – in denen der Arbeitgeber hoffentlich kulant ist.
Verwirrung rund um Kurzentren
Überfordert ist, wer eine allgemein gültige Handlungsanweisung für Kur- und Rehazentren sucht. Da gelten in jedem Haus - sogar in derselben Stadt - eigene Regeln: Während man in Einem sogar auf dem Laufband Maske tragen muss und das Essen auf das Zimmer serviert bekommt, gibts beim Nachbarn keinen Mund-Nasenschutz und Essen für alle am Buffet.
Mit der neuerlichen Maskenpflicht fragen sich viele: „Warum muss man in Supermärkten Mund und Nase bedecken, aber in kleineren Geschäften, in denen die Menschen weit näher zusammen stehen, nicht?“ Die Pflicht ist beschränkt auf „notwendige“ Geschäfte, sagt die Politik. Ebenfalls schwer verständlich: In Kinos ist die Luft Studien zufolge „sauberer“ als in Büros ... trotzdem besuchen wir die Letzteren schon länger wieder täglich, erstere fahren gerade erst hoch.
„Gesetz existiert nicht“
In Kärnten hat sich eine eigene Initiative für Grund- und Freiheitsrechte formiert, bestehend aus Richtern, Professoren und Anwälten, die Einschnitte ins persönliche und öffentliche Leben beobachten. Unter anderem stellt sie Besuchsverbote in Krankenanstalten und Pflegeheimen infrage. Und Manfred Herrnhofer, Vizepräsident des Landesgerichts, hält zu Beschränkungen bei Hochzeiten oder Begräbnissen fest: „Ein Gesetz, das die Einschränkungen in diesem Bereich legitimieren würde, existiert nicht, ein solches hat es nie gegeben.“
Zuletzt hat der Verfassungsgerichtshof festgestellt, dass Coronastrafen unrechtmäßig waren. Da hätte die Politik selbst ein wenig mehr auf den Hausverstand hören müssen ...
Teresa Spari, Kronen Zeitung
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