Der Status quo in Innsbruck ist kein Geheimnis: Gut organisierte Hintermänner mieten normale Wohnungen an und vermieten diese um bis zu 100 Euro pro Tag an die Mädchen weiter. Diese bieten dort ihre sexuellen Dienstleistungen an. "Nicht selten hagelt es Beschwerden von Nachbarn, die beispielsweise vom nächtlichen Trubel im Treppenhaus gestört werden", so Chefinspektor Franz Bernsteiner von der Polizei Innsbruck. Er betont: "In Tirol ist die Prostitution außerhalb von behördlich bewilligten Bordellen verboten."
Schon die Anbahnung ist nicht erlaubt
Dass auch die bloße Werbung für illegale Prostitution gesetzwidrig ist, stellte zuletzt der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) mehrfach fest: "Nach zahlreichen Anzeigen durch die Polizei und den folgenden Einsprüchen bestätigte der UVS, dass es sich dabei um eine Anbahnung von Beziehungen zur Ausübung der Prostitution handelt", zitiert Bernsteiner. Im neuen Tiroler Landespolizeigesetz, das voraussichtlich noch im Herbst beschlossen wird, dürfte dieses Anbahnungs-Verbot klar formuliert sein.
Anzeigen gegen Medien-Mitarbeiter möglich
Doch die Polizei macht - gestützt auf den UVS - schon jetzt Druck: Die Medien wurden darauf hingewiesen, dass sogar Anzeigen gegen die verantwortlichen Mitarbeiter erstattet werden könnten, die für die Schaltung der Sex-Inserate verantwortlich seien.
Etwas schwieriger gestaltet sich das Vorgehen gegen einschlägige Inserate im Internet: "Wenn der Internet-Server nicht in Tirol steht, ist die Handhabe schwierig", erklärt Bernsteiner. Das in Ausarbeitung befindliche neue Landespolizeigesetz dürfte aber auch diese Grauzone beseitigen. Dass die illegale Prostitution damit ausstirbt, glaubt die Polizei nicht: "Es geht darum, diese Schiene lahmzulegen..."
von Andreas Moser, Tiroler Krone
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