Inmitten zahlreicher - hoffentlich zahlender - Kunden klappte die Frau in einem Elektronikfachmarkt im deutschen Rostock ihr Notebook auf und fing an, CDs aus den Regalen zu fischen. Diese gab sie seelenruhig in das Laufwerk ihres Laptops und kopierte sie.
Erst einem Ladendetektiv kam die Sache merkwürdig vor, er informierte die Polizei. Die 52-Jährige wurde wegen des Verdachts auf Urheberrechtsverletzung festgenommen, ihr Notebook von den Behörden konfisziert.
Selbst für Urheberrechts-Experten ein kniffliger Fall
Noch schräger als die Dreistigkeit der Frau ist jedoch, dass offenbar selbst Juristen, die auf Urheberrecht spezialisiert sind, unklar ist, ob sie dafür überhaupt bestraft werden kann. Schließlich stehen die CDs in Elektronikmärkten zum Anhören bereit, außerdem seien Privat-Kopien von Datenträgern erlaubt, so die Überlegungen.
Solange ihr keine gewerbsmäßige Absicht, also der geplante Verkauf der kopierten Musikstücke, nachgewiesen werden könne, sei eine Anklage rechtlich kaum zu argumentieren. Strafbar wäre auch die Umgehung eines Kopierschutzes, allerdings ist ein solcher nicht auf allen CDs vorhanden. Ob die Frau für ihr dreistes Verhalten also überhaupt vor Gericht kommt, wird sich erst zeigen.
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