Prozess in Wien

Alkoholkranker Millionär stach Jurist ins Gesicht

Wien
07.08.2020 16:10

Da war auf der einen Seite ein reicher Mann: 30 Millionen Vermögen, mehr als ein Dutzend Zinshäuser in Wien. Auf der anderen Seite ein Sachwalter, von dem sich der Geschäftsmann bevormundet fühlte. Der Streit eskalierte: Der Jurist wurde mit einem Messer attackiert. Zusatz: „Lebend kommst du hier nicht heraus.“ Am Freitag trafen sich die beiden vor Gericht wieder.

Der Geschäftsmann dürfte seit Jahren stark dem Alkohol zugesprochen haben, was sich auf die Psyche auswirkte. Der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann erläutert: „Die Denkleistung war stark eingeschränkt. Es entwickelte sich eine paranoide Gefühlslage. Der Mandant fühlte sich verfolgt.“ Deshalb wurde dem reichen Kaufmann ein Erwachsenenvertreter, wie die Sachwalter heute heißen, vom Gericht beigegeben.

Das Verhältnis war mehr als angespannt. „Der Anwalt wollte mich entmündigen“, sagt der Angeklagte jetzt vor Richter Christian Böhm. „Er hat sich aufgeführt wie ein Landvogt, wie ein Gutsherr“, so Verteidiger Elmar Kresbach.

131.000 Euro Gehalt pro Jahr für Erwachsenenvertretung
Das Bezirksgericht Döbling setzte den Erwachsenenvertreter ab, da klar war, dass eine Zusammenarbeit kaum möglich ist. Doch der Anwalt kämpfte verbissen um sein Mandat. Ob das mit seinem fürstlichen Lohn für die Betreuung zusammenhing, ist unklar. Laut Anwalt Kresbach verrechnete der Erwachsenenvertreter für ein Jahr 131.000 Euro.

(Bild: APA/Georg Hochmuth (Symbolbild))

Bei einem Besuch des Rechtsanwaltes in der Wohnung des Geschäftsmannes am 20. März eskalierte die Situation: Der Kaufmann griff zu einem Obstmesser und stach den Juristen in die Wange. Der Täter fügte hinzu: „Jetzt schaust endlich aus, wie du bist.“

„Könnte bald anderer das Opfer sein“
Beim Prozess verteidigt sich der Angeklagte: „Der Jurist wollte mich entmündigen. Der Stich geschah im Affekt.“ Gutachter Hofmann empfiehlt, den Angeklagten zwar aus der Haft zu entlassen, aber eine engmaschige Betreuung samt intensiver Therapie anzuordnen. Zusatz des Gutachters: „Es könnte bald ein anderer das Opfer sein.“ Dem entsprach das Gericht.

Peter Grotter, Kronen Zeitung

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