Der Angeklagte wurde schon zweimal verurteilt, weil er die gleiche Frau beharrlich verfolgt hat. Und nun schon wieder: Am Freitag nahm der Afghane (36) erneut wegen Stalkings Platz vor dem Richter. Doch diesmal setzte es 14 Monate unbedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Fast vier Monate lang, zwischen Februar und Juni, hat ein Afghane (36) laut Anklage eine Frau belästigt: Er suchte sie persönlich auf, schrieb ihr etliche Nachrichten und Briefe. Und musste sich deswegen im Landesgericht Salzburg dem Stalking-Paragrafen stellen. Nicht das erste Mal, wurde doch der 36-Jährige bereits zweimal wegen Stalkings der gleichen Frau verurteilt. Und auch diesmal gab er sich unbelehrbar und zeigte sich nicht geständig. Richter Peter Egger kannte kein Pardon: 14 Monate unbedingte Haft, nicht rechtskräftig.
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