Während sich Samuel und Miriam aus Schattendorf keine Sorgen mehr um ihr Erspartes machen müssen, sie haben ihre Einlagen bereits auf ein anderes Konto überwiesen bekommen, könnte die Sache bei anderen Inhabern von Hopsi-Sparbüchern nicht so glimpflich ausgehen.
Da Kinder bis zum 18. Lebensjahr nur eingeschränkt geschäftsfähig sind, sind die Sparbücher oft auf einen Elternteil legitimiert. Hatte aber diese Person Einlagen von über 100.000 Euro bei der Commerzialbank liegen, könnte es passieren, dass die Kinder leer ausgehen. Speziell wenn es sich nicht um einen Überbringer, sondern um ein Namenssparbuch handelt und dieses nicht eindeutig auf das Kind zuordenbar ist.
Wer Fragen hat, kann sich mit seinen Anliegen bei der Bankenombudsstelle des Landes unter post.bankkunden@bgld.gv.at melden.
S. Oberhauser, Kronen Zeitung
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