Nach dem Fünffachmord in Kitzbühel im Oktober des vergangenen Jahres muss sich am Mittwoch der 26-jährige Andreas E. vor einem Geschworenengericht am Innsbrucker Landesgericht verantworten. Der Einheimische soll am 6. Oktober seine 19-jährige Ex-Freundin, ihre Eltern (Vater 59, Mutter 51), ihren Bruder (23) und einen Freund (24) der 19-Jährigen erschossen haben - er bekannte sich vor Gericht schuldig.
Hintergrund der Tat soll die Beendigung der mehrjährigen Beziehung durch die 19-Jährige im Juli 2019 gewesen sein. Nach der Tat stellte sich der 26-Jährige, indem er in der Polizeiinspektion Kitzbühel auftauchte.
„Mehr will ich dazu nicht sagen“
Der Angeklagte bekannte sich vor dem Geschworenengericht schuldig. Fragen zur Tat selbst wollte der Beschuldigte nicht beantworten. Der 26-Jährige schilderte die Nacht vor der Tat, wie er in dem Nachtlokal auf seine ehemalige Freundin getroffen war und dass er ein Gespräch mit ihr geführt hatte. Auch dass er vor der Tat bereits zweimal beim Haus der 19-Jährigen und ihrer Eltern war und dort mit ihr selbst und ihrem Vater gesprochen hatte, erzählte der Beschuldigte.
Dann habe er die Waffe seines Bruders geholt und sei ein drittes Mal zum Haus der Opfer gefahren. „Mehr will ich dazu jetzt nicht mehr sagen“, meinte der 26-Jährige mit brüchiger Stimme. „Das erlebe ich jede Nacht beim Schlafen, das ist schlimm genug“, sagte er. Es dauere jeden Abend zwei bis vier Stunden, bis er einschlafen könne, weil er immer die Bilder der Tat vor seinem geistigen Auge sehe.
„Ich hatte einen Tunnelblick“
Warum es zu der Tat kam und warum er die gesamte Familie erschossen hatte, könne er sich selbst nicht erklären. „In der Nacht ist einfach alles zusammengekommen. Niemand konnte etwas dafür. Ich hatte einen Tunnelblick. Es hat niemand verdient, dass man ihn umbringt“, sagte der Angeklagte unter Tränen. Er würde sich wünschen, dass ihn jemand aufgehalten hätte in jener Nacht, beteuerte der Kitzbüheler.
„Alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig“
Die Untersuchungen der Polizei, insbesondere die Spurenauswertung, bestätigten das Geständnis des jungen Mannes, sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat allenfalls alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig. Er soll zum Tatzeitpunkt zwischen 0,6 und 1,65 Promille gehabt haben, erklärte die Staatsanwältin.
Verteidigerin: „Viel komplexer“
Es sei eine „außergewöhnliche Tat“, meinte die Verteidigerin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Anders als von den Medien dargestellt, handle es sich aber nicht um eine reine Tat aus Eifersucht. „Es ist viel komplexer“, sagte die Rechtsanwältin. Ihr Mandant sei „sehr wohlbehütet“ aufgewachsen. Trotzdem habe er nie gelernt, seine emotionalen Bedürfnisse zu artikulieren. Er habe einen großen Wunsch nach Stabilität gehabt, zitierte die Verteidigerin aus dem psychiatrischen Gutachten.
Lebenslange Haft droht
Andreas E. droht im Fall eines Schuldspruchs eine Freiheitsstrafe zwischen zehn und 20 Jahren oder lebenslange Haft.
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