Billie Eilish half mit
Hilde R. entdeckte auf dem Facebook-Marktplatz eine Lampe. Um mehr Informationen über das „Objekt der Begierde“ zu erhalten, nahm die Burgenländerin im Internet Kontakt zu dem Verkäufer auf. Doch statt einer Antwort erschien am Bildschirm der Hinweis, dass man sich für die Bestellung bedanke und diese an den Verkäufer weiterleite.
Es folgte eine Rechnung und wenige Tage danach bereits eine Mahnung. Als die Kundin die nicht bestellte Lampe natürlich auch nicht bezahlen wollte, wurde alles einem Inkassobüro übergeben.
Erst eine Intervention der AK-Konsumentenschutzabteilung machte dem Spuk ein Ende. Die Klagsdrohung wurde fallen gelassen. AK-Jurist Christian Koisser empfiehlt: „Nicht einschüchtern lassen!“
S. Oberhauser, Kronen Zeitung
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.