Das Urteil gegen Andreas E. ist gefallen: Der 26-Jährige, der im Oktober fünf Menschen in Kitzbühel getötet hat, ist am Mittwochabend zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Einheimische hatte seine 19-jährige ehemalige Lebensgefährtin, deren Eltern (Vater, 59, und Mutter, 51), ihren Bruder (23) und einen Freund (24) der 19-Jährigen im Haus der Familie erschossen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Die Richterin begründete das Urteil mit der „besonders kaltblütigen und heimtückischen“ Art der Tat, da die Opfer teilweise in ihren Betten überrascht und erschossen wurden. So war laut der Richterin trotz des reumütigen Geständnisses, der Selbststellung und des bisher ordentlichen Lebenswandels eine lebenslängliche Haft zu verhängen.
Der 26-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt. Fragen zur Tat selbst wollte der Beschuldigte nicht beantworten. Der 26-Jährige schilderte aber die Nacht vor der Tat, wie er in dem Nachtlokal auf seine ehemalige Freundin getroffen war und dass er ein Gespräch mit ihr geführt hatte. Auch dass er vor der Tat bereits zweimal beim Haus der 19-Jährigen und ihrer Eltern war und dort mit ihr selbst und ihrem Vater gesprochen hatte, erzählte der Beschuldigte.
„Das erlebe ich jede Nacht beim Schlafen“
Dann habe er die Waffe seines Bruders geholt und sei ein drittes Mal zum Haus der Opfer gefahren. „Mehr will ich dazu jetzt nicht mehr sagen“, meinte der 26-Jährige mit brüchiger Stimme. „Das erlebe ich jede Nacht beim Schlafen, das ist schlimm genug“, sagte er. Es dauere jeden Abend zwei bis vier Stunden, bis er einschlafen könne, weil er immer die Bilder der Tat vor seinem geistigen Auge sehe.
Nach der Tat hatte sich der Angeklagte gestellt. Er fuhr zur Polizeiinspektion Kitzbühel, übergab dort den Beamten die Tatwaffe und erklärte, dass er soeben fünf Menschen getötet habe.
„In der Nacht ist einfach alles zusammengekommen. Niemand konnte etwas dafür. Ich hatte einen Tunnelblick. Es hat niemand verdient, dass man ihn umbringt."
Andreas E. im Prozess
Hintergrund der Tat soll die Beendigung der mehrjährigen Beziehung durch die 19-Jährige im Juli 2019 gewesen sein. „In der Nacht ist einfach alles zusammengekommen. Niemand konnte etwas dafür. Ich hatte einen Tunnelblick. Es hat niemand verdient, dass man ihn umbringt“, sagte der Angeklagte unter Tränen.
Laut der Psychiaterin Adelheid Kastner war der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Er dürfte etwa 0,83 Promille gehabt haben, wodurch auch eine alkoholbedingte Beeinträchtigung ausgeschlossen werden könne. Der Beschuldigte habe jedoch ein „ausgeprägtes Bedürfnis, seinen Platz bei jemanden zu finden“, erklärte Kastner. Die Beziehung zu seiner Ex-Freundin sei einer der wesentlichsten stabilisierenden Faktoren in seinem Leben gewesen.
„Er ist völlig normal“
Als er dann von der 19-Jährigen und ihrer Familie abgewiesen wurde, sei sein gesamtes Beziehungsgeflecht zusammengebrochen. Dennoch habe der Angeklagte gewusst, was er tut, und er hätte anders handeln können. „Er ist völlig normal. Es gibt keine psychiatrische Diagnose und das mag vielleicht für viele das Erschreckendste sein“, sagte die Psychiaterin. Sie meinte trotzdem, dass es sehr unwahrscheinlich sei, dass er nochmals eine derartige Tat begehen würde.
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