Sein Akt wird unter Verschluss geführt, so brisant ist der Fall: Der rechtskräftig verurteilte Terrorist und Bubi-Bomber K. (21) soll, wie berichtet, von seiner Zelle in der Justizanstalt Graz-Karlau aus teuflische Pläne geschmiedet haben. Mit einem Handy, das er sich illegal besorgt hatte, soll er Kontakt zu Komplizen aufgenommen und sie zu Anschlägen angestiftet haben. Diese Pläne sollen allerdings nur die Spitze des Eisberges sein...
Nach seiner Durchsuchung durch Beamte des Verfassungsschutzes wurde der 21-Jährige in die Justizanstalt Graz-Jakomini überstellt. Dort sollte er, geht es nach Verfassungsschutz-Insidern, eigentlich unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen untergebracht sein.
Terrorist darf mit anderen spazieren
Doch dem ist offenbar nicht so, was für Kopfschütteln und Unverständnis in Justizkreisen sorgt! Zwar ist der drahtige und gut trainierte junge Mann laut „Steirerkrone“-Informationen in einer Einzelzelle untergebracht. Die ersten beiden Tage nach der Haftüberstellung war er auch für den Sonderspaziergang eingeteilt. Das bedeutet, dass er von anderen Häftlingen isoliert spazieren gehen muss. Doch das hat sich mittlerweile geändert! Nun darf der offenbar äußerst gefährliche Insasse auf Anweisung der Anstaltsleitung mit der Abteilung zum Spaziergang ausrücken! Somit hat er alle Möglichkeiten, Kontakte zu schließen und weitere Pläne zu schmieden!
Innerhalb der Haftanstalt soll er außerdem zu Vorführungen von nur einem Justizwachebeamten begleitet werden. Zum Vergleich: In anderen Gefängnissen werden Insassen seines Kalibers von drei Mitgliedern der Einsatzgruppe – also extra geschultem Personal für besonders gefährliche Insassen und Situationen – eskortiert! Ob das vernünftig ist? Wenn man Justiz-Experten fragt: nein!
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