Behördenentscheidung

Strache darf offenbar bei Wien-Wahl antreten

Wien
17.08.2020 21:31

Der frühere FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache, der bei der Wien-Wahl als Spitzenkandidat des Team HC Strache fungiert, wird offenbar nicht aus dem Wählerverzeichnis gestrichen. Laut Angaben der APA hat die Bezirkswahlbehörde dies bei einer Sitzung am Montagabend entschieden. Eine offizielle Bestätigung gab es aber vorerst nicht.

Die Kleinstpartei Wandel sowie der Ex-FPÖ/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler hatten beantragt, dass Strache aus dem Register entfernt wird, da sie daran zweifeln, dass er seinen Lebensmittelpunkt wie angegeben in Wien hat. Darüber entschied nun die Bezirkswahlbehörde, in der alle Fraktionen vertreten sind. Dem Vernehmen nach endete die Sitzung mit sechs gegen drei Stimmen für den Verbleib Straches im Wählerverzeichnis.

Peter Westenthaler (Bild: APA/HERBERT PFARRHOFER)
Peter Westenthaler

Causa unterliegt der Amtsverschwiegenheit
Eine offizielle Bestätigung gab es dafür nicht, die Causa unterliegt der Amtsverschwiegenheit. Strache wird über das Ergebnis schriftlich informiert. Bleibt er im Verzeichnis, kann er am Urnengang am 11. Oktober teilnehmen.

In der Angelegenheit gibt es noch ein weiteres damit zusammenhängendes Verfahren. Denn der Wandel hat auch eine Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Magistratsabteilung 62 geschickt, da man eben der Meinung ist, dass Straches Hauptwohnsitz nicht wie behauptet in Wien ist. Man muss in Wien wohnhaft sein, um bei der Wien-Wahl antreten und auch wählen zu können.

Philippa und Heinz-Christian Strache in einem Interview mit der „Krone“ im Dezember 2018 in ihrer Villa in Klosterneuburg (Bild: Reinhard Holl)
Philippa und Heinz-Christian Strache in einem Interview mit der „Krone“ im Dezember 2018 in ihrer Villa in Klosterneuburg

Streit um Straches Hauptwohnsitz
Strache behauptet, im 3. Wiener Gemeindebezirk zu wohnen und nur zwei Tage der Woche, das Wochenende, im niederösterreichischen Klosterneuburg mit seiner Familie zu verbringen. Aufgrund der Sachverhaltsdarstellung hat die MA 62 ein Prüfverfahren eingeleitet, das über die routinemäßige Kontrolle von Wahlkandidaten hinausgeht. In diesem Meldeverfahren gibt es noch kein Ergebnis.

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