Der finnische Netzwerkausrüster Nokia hat in einem Patentstreit um Mobilfunktechnik im Auto vor Gericht einen Etappensieg gegen Daimler errungen. Das Landgericht Mannheim entschied am Dienstag, dass der deutsche Autobauer mit seinen Fahrzeugen ein bestimmtes Nokia-Patent für Telekommunikationsstandards verletzt. Daimler muss dies künftig unterlassen und ist zudem zu Schadenersatz verpflichtet. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Daimler kündigte umgehend an, in Berufung zu gehen und vor die nächste Instanz zu ziehen. „Wir können das Urteil des LG Mannheim nicht nachvollziehen und werden dagegen Berufung einlegen“, teilte das Unternehmen mit. Man gehe auch nicht davon aus, dass es in Folge des Urteils zu einem Stopp von Produktion oder Verkauf der betreffenden Fahrzeuge komme, hieß es. Das Gericht urteilte, der Autobauer habe ein Patent von Nokia für Telekommunikationsstandards verletzt. „Wir hoffen, dass Daimler seine Verpflichtungen akzeptiert und eine Lizenz zu fairen Bedingungen bezieht“, erklärte Nokia.
Kern des Streits ist, wer die Lizenz für die Technologie erwerben muss. Nokia ist der Auffassung, das sei Sache des Automobilherstellers. Daimler hingegen erklärte, die Zulieferer müssten ihre Produkte auf Basis der Nokia-Technik lizenzieren dürfen. Das habe Nokia verweigert. Es ist eines von insgesamt zehn Gerichtsverfahren, die Nokia zu verschiedenen Mobilfunkstandards gegen den Autobauer in Deutschland angestrengt hat. In einem anderen Fall hatte das Landgericht Mannheim zugunsten von Daimler geurteilt. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung war gescheitert.
Der Streit über die für das vernetzte Fahren wichtigen Patente beschäftigt auch noch andere Institutionen: Das deutsche Bundespatentgericht hat noch zu beurteilen, ob Nokia die Patente hält. Einige Verfahren sind Daimler zufolge deshalb ausgesetzt. Der Autohersteller hat sich gemeinsam mit anderen Unternehmen der Industrie außerdem bei der EU-Kommission beschwert. Das Bundeskartellamt habe in Schreiben an die betroffenen Gerichte außerdem angeregt, die Grundsatzfragen zur Lizenzierungspflicht von Patenten zu Technologiestandards dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen. Das Landesgericht Mannheim betrachtete das in seinem Urteil als nicht notwendig.
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