Am Freitag wurde die Reisewarnung für Kroatien beschlossen. Jurist Günter Hedrich weiß, was Arbeitnehmer nun beachten müssen.
Herr Hedrich, was haben Arbeitnehmer zu befürchten, die vor Freitag nach Kroatien gereist sind, nach bekanntwerden der Reisewarnung sofort die Rückreise nach Österreich angetreten, sich aber im Ausland mit Covid infiziert haben?
Sie haben arbeitsrechtlich nichts zu befürchten. Sie sind zu einem Zeitpunkt in Kroatien eingereist, zu dem es noch legal war. Da ist ihnen nichts vorwerfbar. Sie müssen zehn Tage in Heimquarantäne - also zehn Tage in den Krankenstand gehen.
Wie sieht es mit denjenigen Urlaubern aus, die zwar vor Freitag in Kroatien eingereist sind, aber bis jetzt nicht den Rückweg nach Hause angetreten haben?
Dafür gibt es noch kein Gesetzt. Das haben die Gerichte zu entscheiden.
Eine Reisewarnung ist kein Reiseverbot. Was passiert, wenn Arbeitnehmer jetzt noch ihre geplante Reise nach Kroatien antreten?
Diejenigen, die trotz der Reisewarnung nach Kroatien fahren und zu Hause dann in Quarantäne müssen, bekommen kein Geld.
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