Das Verwaltungsgericht Wien hat die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde in Wien-Landstraße in einem Erkenntnis bestätigt. Der frühere FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird demzufolge nicht aus der Wählerevidenz gestrichen und darf als Spitzenkandidat für seine neue Liste bei der Wien-Wahl im Oktober antreten. Eine weitere Entscheidung - der Einspruch der Kleinpartei Wandel, die als Erste Straches Hauptwohnsitz angezweifelt hat - dürfte am Freitag anstehen.
Gegenstand des Verfahrens war die Frage, ob Strache in Wien - wo er seinen Hauptwohnsitz angemeldet hat - oder doch in Klosterneuburg in Niederösterreich seinen Lebensmittelpunkt hat. Als Erste hat die Kleinpartei Wandel angezweifelt, dass der Hauptwohnsitz des ehemaligen Vizekanzlers in der Bundeshauptstadt liegt. Um das aktive und passive Wahlrecht auszuüben, ist dies jedoch eine Voraussetzung.
Einspruch eines „Herrn Mag. A. B.“
Während die Bezirkswahlbehörde die näheren Lebensumstände des Politikers prüfte, konzentrierte sich das Verwaltungsgericht als Berufungsinstanz auf formale Fragen. So wurde etwa der Einwand eines „Herrn Mag. A. B.“, dass in der Behörde Bezirkspolitiker sitzen und diese darum befangen seien, da sie in Konkurrenz zu Strache stünden, zurückgewiesen. Auch wurde - laut Gericht aber nicht zu Recht - kritisiert, dass Details zur Sitzung nicht bekannt gegeben wurden.
Dem Vernehmen nach wird über den Einspruch der Kleinpartei Wandel erst am Freitag entschieden. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten werden.
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