Mieterin Beatrix Frint aus Floridsdorf soll fast 800 Euro - inklusive Corona-Zuschlag - für eine Mini-Reparatur im Stiegenhaus bezahlen. Arbeiten, die sie nicht beauftragt hat und von denen sie nach eigenen Angaben keine Kenntnis hatte. Konsumentenschützer sind alarmiert, der Hausverwalter sieht das anders.
Die Vorgeschichte: Im Stiegenhaus befand sich der Treppenlift von Frau Frints behindertem Gatten. Als dieser im Vorjahr starb, ließ die Pensionistin in Absprache mit Wiener Wohnen den Fahrstuhl auf eigene Kosten entfernen und die sieben Dübellöcher zuspachteln. Für die Hausverwaltung zu wenig. Diese bestellte eine Handwerksfirma, welche die Löcher „instand setzte“ und einen Teil des Flurs ausweißte. „Am 19. Juni wurde Frau Frint darüber in Kenntnis gesetzt“, sagt Wiener Wohnen. „Stimmt nicht. Ich hatte keine Ahnung, war völlig überrascht“, kontert die 65-Jährige. Die Baufirma legte eine Rechnung über 772,45 Euro netto, mit Steuern fast 1000 Euro. Darin enthalten: ein „Virus-Zuschlag“ von 133,62 Euro.
War Arbeit überhaupt 1000 Euro wert?
Arbeiterkammer und Konsumentenschützer sehen das kritisch: Corona-Aufschläge (Handschuhe, Masken etc.) seien nur zulässig, wenn der Konsument vor Vertragsabschluss über diese Kosten klar und deutlich informiert wurde, sagt der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Die Hausverwaltung dazu: „Zuschläge sind rechtskonform.“ Punkt! Die Frage ist auch, ob die verrechnete Arbeit 1000 Euro „wert“ war. Denn die Löcher sind nur halbherzig gestopft.
Bezirksrat Oskar Turtenwald (WIFF) will Sachverständige zuziehen: „Das ist Abzocke!“ Vor einigen Jahren erschütterte ein Betrugsskandal Wiener Wohnen. Gut 30 Mitarbeiter hatten sich mit korrupten Handwerkern auf Kosten der Allgemeinheit bereichert. Ohne etwas unterstellen zu wollen: Dieser Fall weckt Erinnerungen.
Alex Schönherr, Kronen Zeitung
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