„Grundlage fehlt“

Datenschützer stoppen umstrittenen AMS-Algorithmus

Web
21.08.2020 07:38

Das AMS darf seinen umstrittenen Algorithmus zur Ermittlung von Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen nicht wie geplant am 1. Jänner 2021 flächendeckend einführen. Es würden die gesetzlichen Grundlagen für das Projekt fehlen, entschied die österreichische Datenschutzbehörde im Rahmen einer amtswegigen Prüfung.

Der Ende 2018 testweise gestartete Algorithmus sollte ursprünglich mit 1. Juli flächendeckend eingeführt werden, wurde aufgrund der Coronapandemie jedoch auf Anfang 2021 verschoben. Die Software soll Arbeitslose aufgrund von Profildaten nach Arbeitsmarktchancen in drei Gruppen einteilen: rasch vermittelbare Servicekunden (Klasse A), Betreuungskunden mit mittleren Chancen (Klasse B) sowie Beratungskunden, die schwer vermittelbar sind (Klasse C). Von der Einteilung abhängig sein soll dann, welche AMS-Fördermaßnahmen - etwa Qualifizierungskurse - gewährt werden.

Kritiker hatten bereits bei der Ankündigung Diskriminierungsgefahr geortet, weil einige der Kriterien des sogenannten Arbeitsmarktchancen-Assistenzsystems - etwa Geschlecht, Herkunft, Wohnort, Alter - vom Individuum nicht beeinflussbar sind. Unter anderem hatte Volksanwalt Günther Kräuter Bedenken geäußert. Er verwies darauf, dass solche Computerentscheidungen nur sehr selten von Menschen korrigiert werden. Es bestehe die Gefahr, dass Vorurteile einzementiert werden.

Letztaufsicht durch AMS-Berater nicht sichergestellt
AMS-Chef Johannes Kopf hatte daraufhin im Frühjahr betont, dass die Letztentscheidung beim AMS-Berater liege. Es seien auch Auf- und Abstufungen durch den Berater möglich. Die Datenschutzbehörde sah das allerdings anders und kritisierte, dass die Letztaufsicht durch einen AMS-Berater nicht sichergestellt sei. Das AMS will den Bescheid nun prüfen und allenfalls Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen. Sollte sich herausstellen, dass das Assistenz-System in der jetzigen Form ab Jänner nicht eingesetzt werden könne, sei der Gesetzgeber gefordert, eventuell Änderungen vorzunehmen, hieß es.

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