Wie schnell Urlaubsträume platzen können, zeigt die aktuelle Situation in Kroatien und auf den Balearen. Eine Reisewarnung, verpflichtende Corona-Tests und Quarantäne-Anordnungen sind für alle Lieblingsreiseziele der Österreicher jederzeit möglich. Damit Kunden bei Buchungen und Stornierungen wissen, worauf es ankommt, hat die „Krone“ Tipps und Verhaltensregeln von Experten zusammengetragen.
„Konsumenten sollten sich die Stornofristen im Vorfeld immer ganz genau anschauen, um rechtzeitig reagieren zu können“, rät Gabriele Zgubic, oberste AK-Konsumentenschützerin. Bei allen Reisen und Flügen ist zu unterscheiden, ob Ferien individuell arrangiert wurden (z.B. Buchung am Campingplatz) oder ein komplettes Paket (z.B. Hotel plus Busfahrt).
Pauschalreisende haben es in der aktuellen Situation in Kroatien und Spanien „gut“, da Reisewarnstufe 6 gilt. In diesem Fall genügt es, kurz vor Antritt bekannt zu geben, dass man nicht reisen will, und man bekommt das Geld zurück.
Bei Warnstufe 4 ist die Lage komplizierter
Bei Warnstufe 4, wie sie etwa in Italien oder Griechenland gilt, ist die Lage komplizierter. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn belegbar ist, dass der Urlaubszweck - z.B. eine Rundreise - nicht möglich ist oder der Aufenthalt aus anderen Gründen unzumutbar erscheint.
Quarantänepflicht kein Rücktrittsgrund
Aber Achtung: „Die Aufforderung, sich bei der Rückkehr in Quarantäne zu begeben, ist kein Rücktrittsgrund laut Pauschalreiserecht“, warnt Cobin-Claims-Anwalt Wolfgang Haslinger, der sich für Kundenrechte einsetzt.
„Bei einer partiellen Reisewarnung ist zu prüfen, ob die Urlaubsdestination überhaupt von der Reisewarnung geografisch erfasst ist“, erläutert TUI-Managerin Kathrin Limpel. So können etwa die Kanaren weiter bereist werden.
Individualreisende haben es schwerer
Wer sich individuell seine Reise zusammenstellt, kommt schwieriger an sein Geld. Den Besitzer der Pension am Lieblingsstrand interessiert wenig, ob Österreicher bei der Ankunft in der Heimat einen Corona-Test brauchen. Sein Haus ist offen und er kann den vollen Preis verlangen. Geld gibt es nur aus Kulanz.
Wollen Urlauber ihre Flüge nicht antreten, gibt es maximal die Hoffnung, dass die Airline von sich aus den Flug streicht. Dann gibt es den gesamten Ticketpreis retour.
Müssen Reisende am Zielort in Quarantäne, wie es etwa in den USA der Fall ist oder bestehen Einreiseverbote, können Kunden sich bei der Fluglinie auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage berufen und ihr Geld zurückverlangen.
Heimkehr unbedingt ratsam
Erfährt man von der Reisewarnung während des Urlaubs, ist eine Heimkehr unbedingt ratsam. „Eine Rückreise nach Österreich ist für Österreicher und in Österreich dauerhaft lebende Personen immer möglich“, weiß ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. Private müssen sich Fahrt oder Flug selber organisieren und zahlen, bei Pauschalreisen ist der Veranstalter in der Pflicht.
Müssen Gäste länger bleiben, weil z.B. Quarantäne verhängt wird, übernimmt der Reiseveranstalter die Kosten für maximal drei Nächte. Ausnahmen gibt es z.B. für Schwangere.
Vorab informieren
Um Überraschungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, sich schon vorab über eventuelle Leistungseinschränkungen oder Sperren in den Hotels, wie etwa geschlossene Wellnessbereiche oder auch Einschränkungen bei Sehenswürdigkeiten, zu informieren, rät Ruefa-Chef Walter Krahl.
Wer jetzt einen Urlaub bucht, sollte sich jedenfalls schriftlich geben lassen, unter welchen Bedingungen er kostenlos vom Vertrag zurücktreten kann.
Eva Mühlberger, Kronen Zeitung
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