Heinz-Christian Strache darf bei der Wien-Wahl am 11. Oktober nun fix antreten. Das Verwaltungsgericht Wien hat am Freitag den Einspruch der Kleinpartei Wandel abgewiesen und somit auch die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde bestätigt, wonach Strache seinen Hauptwohnsitz in Wien-Landstraße hat und damit kandidieren darf.
Die Kleinpartei hatte zunächst versucht, Strache aus dem Wählerverzeichnis streichen zu lassen und somit sein Antreten bei der Wahl zu verhindern. Die Bezirkswahlbehörde kam allerdings zu der Erkenntnis, dass der Ex-FPÖ-Chef sehr wohl seinen Hauptwohnsitz in Wien habe und deshalb nicht zu streichen sei.
Keine weiteren Einsprüche mehr
Wandel vermutete, dass Strache seinen eigentlichen Lebensmittelpunkt in Klosterneuburg habe, und legte dann beim VwG Beschwerde gegen die Entscheidung der Bezirkswahlbehörde ein. Diese wurde nun vom Verwaltungsgericht allerdings abgelehnt. Schon am Donnerstag wurde ein erstes Begehren, Strache aus dem Wählerverzeichnis für die Gemeinderatswahl zu streichen, abgewiesen. Weitere Einsprüche liegen dem VwG laut Präsident Dieter Kolonovits nun nicht mehr vor.
Die Wohnsitzdebatte rund um Strache scheint damit beendet zu sein. Denn auch die vom Verwaltungsgericht angeführte Möglichkeit die Entscheidung beim Verfassungsgerichtshof anzufechten, hat keine Auswirkung auf die Kandidatur Straches am 11. Oktober.
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