Nach Lukaschenko-Sieg
Gericht weist Antrag auf Annullierung der Wahl ab
Der Oberste Gerichtshof in Belarus hat den Antrag der Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja auf Annullierung der umstrittenen Präsidentenwahl abgewiesen. Nach der Abstimmung am 9. August hatte sich Präsident Alexander Lukaschenko zum Sieger erklärt. Kritiker werfen ihm Wahlbetrug vor, Massenproteste waren die Folge. Auch am Dienstag versammelten sich wieder Tausende Demonstranten in der Hauptstadt.
Seit Verkündung des Wahlergebnisses kommt es immer wieder zu Massenprotesten. Die Demonstranten fordern den Rücktritt des seit 1994 an der Spitze des Staates stehenden Lukaschenko. Auch am Dienstag versammelten sich Tausende Menschen vor dem Bildungsministerium. Sie demonstrierten Solidarität mit den Lehrern des Landes, denen Lukaschenko mit Entlassung gedroht hat, wenn sie seine Regierung nicht unterstützen, so die Nachrichtenagentur Tass.
Indes wurde der Antrag der Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja auf Annullierung der umstrittenen Präsidentenwahl vom Obersten Gerichtshof in Belarus abgewiesen. Tichanowskaja ist aus Sicherheitsgründen nach Litauen ausgereist. In Belarus gehen die Behörden gegen Oppositionelle vor.
So wurden mit Sergej Dylewski und Olga Kowalkowa zwei Mitglieder des Koordinierungsrates der Opposition zu Haftstrafen von jeweils zehn Tagen verurteilt. Dyleswki wurde für schuldig befunden, eine Anweisung der Behörden missachtet zu haben. Was genau Dylewski zur Last gelegt wurde, blieb zunächst unklar. Weswegen Kowalkowa verurteilt wurde, teilte das Gericht nicht mit. Beide waren am Montag festgenommen worden.
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