„Barrierefreies Bauen kommt nicht nur behinderten Menschen zugute.“ Das ist die zentrale Botschaft des Tiroler Monitoringausschusses, der die Anliegen von Menschen mit Behinderung vertritt. Als wichtige Maßnahme fordert der Ausschuss die Wiedereinführung einer verpflichtenden Barrierefreiheit auch bei kleinen Wohnanlagen.
„Bei Bauvorhaben ab vier Wohneinheiten sollte es wieder eine gesetzliche Verpflichtung zu barrierefreiem Bauen geben“, fordert Isolde Kafka, Vorsitzende des Tiroler Monitoringausschusses. Gemeinsam mit dem MCI-Studiengang Nonprofit- /Sozial- und Gesundheitsmanagement hat der Ausschuss eine Expertise zum Nutzen von Barrierefreiheit erstellt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass schwellenfreie Eingänge, breite Türen und andere Maßnahmen vielen Personengruppen zugutekommen. Experte Volker Schönwiese verweist etwa auf ältere Menschen, Familien mit Kindern oder Personen, die schwere Lasten zu liefern haben.
Schon in der Planungsphase von Wohnanlagen müsse auf solche Aspekte Rücksicht genommen werden, betont Kafka. Sachverständige sollten die Planung begleiten. Zudem müsse Barrierefreiheit schon in der Ausbildung von Architekten und allen im Baubereich Tätigen verpflichtend im Lehrplan verankert sein.
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