Home-Office

Telearbeit: Sozialpartner sollen Regeln erarbeiten

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27.08.2020 08:53

Mit dem Ziel, das Arbeitsrecht zu modernisieren, sollen die Sozialpartner neue, konkrete Regelungen für die Arbeit im Home-Office erarbeiten - betreffend etwa das Thema Home-Office-Ruhezeiten oder die Pendlerpauschale. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter im Rahmen seiner für Freitag geplanten Erklärung im Kanzleramt damit beauftragen.

Derzeit stelle sich unter anderem das Problem, dass eine generelle Anordnung von Telearbeit bzw. Home-Office nicht möglich sei, hieß es dazu vorab aus dem Bundeskanzleramt. Außerdem bestünden keine Regelungen hinsichtlich des Umgangs mit Betriebsmitteln. „Die Digitalisierung verändert unsere Arbeitswelt sehr, die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung noch massiv beschleunigt. Wir brauchen ein modernes Arbeitsrecht, das auf die Erfordernisse des Home-Office eingeht. Ich habe daher die Sozialpartner gebeten, in den kommenden Monaten konkrete gesetzliche Regelungen zum Home-Office auszuarbeiten“, sagte Kurz in einem Statement im Vorfeld seiner Rede.

Mögliche Änderungen könnten laut Kanzleramt etwa eine Weiterentwicklung der Pendlerpauschale zu einer Home-Office-Pauschale sein, in der etwa der Umgang mit Internetkosten und Betriebsmitteln berücksichtigt wird. Auch die Ruhezeiten nennt das Kanzleramt als einen der möglichen Reformpunkte, diese sollen an das digitale Zeitalter angepasst werden.

(Bild: fizkes/stock.adobe.com)

Einheitliche Definition von Telearbeit nötig
Auch die Problematik der Unfallversicherung wird Thema der Überlegungen sein, hieß es aus dem Kanzleramt. Auch Krankenstände sollen „neu gedacht“ werden, hier gehe es um eine Anpassung an die Gegebenheiten im Home-Office. Weiters müsse es zu einer einheitlichen Definition von Telearbeit kommen, auch die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssten festgeschrieben werden. Grundsätzlicher Zugang des Kanzleramtes ist es, dass die Regeln zur Telearbeit bevorzugt über Betriebsvereinbarungen festgelegt werden sollen.

Die Vorarbeiten in der Regierung zu diesem Thema sind laut Auskunft aus dem Büro des Bundeskanzlers schon länger am Laufen: Bereits im Juli wurde dazu eine entsprechende Arbeitsgruppe im Arbeitsministerium eingerichtet. Das Arbeitsministerium gab auch eine Studie in Auftrag, mittels derer je 1500 Dienstnehmer und Dienstgeber befragt werden sollen.

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