Beschwerde eingelegt
Gericht kippt Berliner Corona-Demonstrationsverbot
Die geplante Großdemonstration gegen die deutsche Corona-Politik darf stattfinden - aber nur unter strengen Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht am Freitag entschieden. Die Polizei rechnet mit bis zu 30.000 Teilnehmern und sorgt sich um „offene Gewaltbereitschaft“. Das Land Berlin nimmt die Genehmigung der für Samstag geplanten Aktion nicht hin und rief das Oberverwaltungsgericht an.
Der Anmelder habe durch die Bereitstellung von 900 Ordnern und hundert Deeskalationsteams „hinreichende Vorkehrungen“ getroffen, entsprechend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, erklärte das Gericht. Dem Konzept nach sei nicht zu erkennen, dass das Abstandsgebot bei der für 22.500 Menschen angemeldeten Veranstaltung „bewusst missachtet“ werde.
Gericht bemängelt unzureichende Prüfung
Eine solche Prognose lasse sich weder aus dem Verlauf der Versammlung am 1. August noch aus der kritischen Haltung der Teilnehmer zur Corona-Politik ableiten, erklärte das Gericht. Außerdem bemängelte das Gericht, die Versammlungsbehörde habe nur unzureichend Alternativen zu einem Versammlungsverbot geprüft - wie etwa die Änderung des Orts oder eine Begrenzung der Teilnehmerzahl.
Weitere Auflagen
Allerdings muss der Veranstalter dem Urteil zufolge weitere Auflagen beachten: Im Bühnenbereich müssen Gitter aufgestellt sowie regelmäßig auf die Mindestabstände hingewiesen werden. Die Versammlungsbehörde darf außerdem weitere Auflagen zur Einhaltung des Mindestabstands erlassen.
Großaufgebot der Polizei
Die Berliner Polizei will nun die strengen Bestimmungen für die Teilnehmer mit einem Großaufgebot durchsetzen. Sollten sich Demonstranten nicht an Abstands- und Maskenregeln halten, werde man die Veranstaltung „zügig“ wieder auflösen, erklärte der Einsatzleiter der Polizei.
Sorge um „offene Gewaltbereitschaft“
Man geht von bis zu 30.000 Teilnehmern aus - besorgt zeigen sich die Einsatzkräfte aber über die im Internet formulierte „offene Gewaltbereitschaft“. So gebe es auch viele Aufrufe von Rechtsextremisten zur Teilnahme an den Demonstrationen.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Die Versammlungsbehörde hatte die Großdemonstration unter Verweis auf den Infektionsschutz am Mittwoch verboten, am Donnerstag legte der Anmelder „Querdenken 711“ dagegen Beschwerde ein. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig - die Versammlungsbehörde kann das Verbot noch immer durchsetzen, indem man vor das Oberverwaltungsgericht zieht. Das ist auch passiert: Die Polizeibehörde rief das OVG Berlin an. Wie ein Sprecher des OVG der Nachrichtenagentur Reuters bestätigte, ging die Beschwerde am Nachmittag ein. Im Laufe des späten Abends solle darüber entschieden werden.
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