Um Ordinationen und die Gesundheitshotline 1450 zu entlasten, verlängert die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) die telefonische Krankmeldung für Corona-Verdachtsfälle bis Jahresende. Die ÖGK begründet die Maßnahme in einer Aussendung mit dem bevorstehenden Herbst und der steigenden Zahl an Covid-19-Infizierten in ganz Österreich.
So soll die Absonderung für Covid-19-Verdachtsfälle österreichweit sichergestellt werden. Außerdem wolle man Ärzte besser unterstützen und das Risiko einer Ansteckung möglichst gering halten.
Anruf bei 1450 weiterhin erforderlich
Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, sollen jedenfalls die Gesundheitshotline 1450 anrufen, um weiterhin eine österreichweite Übersicht der Verdachtsfälle zu gewährleisten. In den meisten Bundesländern werde auch über die 1450 ein Test sowie die behördliche Absonderung veranlasst. Bis zum Erhalt des Testergebnisses können die Betroffenen in einer Ordination anrufen und sich über das Telefon krankschreiben lassen.
Absonderung erfolgt rückwirkend
Im Falle eines positiven Tests greift die behördliche Absonderung rückwirkend. Die Absonderung nach dem Epidemiegesetz ersetzt die Arbeitsunfähigkeitsmeldung. Bei einem negativen Test erlischt die Krankmeldung spätestens nach fünf Arbeitstagen. Falls die Person jedoch weiterhin krank ist, muss zur Verlängerung der Krankmeldung eine Ordination aufgesucht werden.
Für alle anderen Erkrankten gilt dies nicht, sie können weiterhin von einem Arzt persönlich untersucht und krankgeschrieben werden.
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