In Zell und Obertauern
Wie Anwalt Wolfgang List informiert, wurden zwei Punkte für rechtswidrig erklärt. Zum einem darf in dem Bescheid nicht vorkommen, dass die Leitung jederzeit zum Nachteil der Grundeigentümer um- oder ausgebaut werden kann.
Zum anderen ist es auch nicht zulässig, dass der Betreiber Austrian Power Grid (APG) ein generelles Bauverbot gegen den Eigentümer an der Trasse verhängt. „Die Entscheidung des Gerichts zeigt,dass die Verfahren nicht sauber waren“, so List. Es ist davon auszugehen, dass alle Bescheide jener, die die Enteignung angefochten haben, aufgehoben werden.
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