Eine abscheuliche Bluttat in Innsbruck-Wilten sorgte im April des Vorjahres für blankes Entsetzen: Ein Inder (24) soll sich an einem Pakistani (29) für einen vermeintlichen Sex-Übergriff auf seine Freundin gerächt und ihn regelrecht hingerichtet haben. Die Frau (22) trug offenbar zur Tat bei und soll diese sogar gefilmt haben. Heute, Mittwoch, muss sich das Pärchen vor Gericht verantworten. Der Hauptangeklagte bekannte sich schuldig.
Der Staatsanwalt sprach in seinem Eröffnungsplädoyer von einem „wahrlich außergewöhnlichen Kriminalfall“. Schauplatz der bestialischen Bluttat, die sich in der Nacht auf den 10. April 2019 ereignet hatte, war eine Wohnung in der Michael-Gaismair-Straße. Dort feierten die Angeklagten - der indische Mieter (24) und dessen italienische Freundin (22) mit indischen Wurzeln - mit dem Pakistani und einer aus Indien stammenden Bekannten bis tief in die Nacht hinein.
Nach dem Saufgelage kam es dann zur Eskalation: Während alle anderen schon schliefen, soll der 24-jährige Inder die Bekannte vergewaltigt haben. Währenddessen sei seine Freundin in einem anderen Raum aufgewacht. „Sie meinte, im Halbschlaf Berührungen gespürt zu haben, und sah neben sich den Pakistani liegen“, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft, nachdem Anklage in diesem Fall erhoben worden war.
Frau soll alles gefilmt haben
Die Frau erzählte ihrem Freund davon, was diesen in Rage brachte. Der Verdächtige soll den 29-Jährigen zunächst mit einem Gürtel gewürgt und ihn dann mit einem Messer die Hand abgeschnitten und die Kehle aufgeschlitzt haben. Die 22-jährige Frau filmte mit dem Handy offenbar alles mit. Dieses Video soll während der Verhandlung gezeigt werden. „Ich bitte Sie, auch wenn es schwer erträglich sein wird, schauen Sie sich das Video gut an“, sagte der öffentliche Ankläger zu den Geschworenen. Laut Gutachten waren die Verdächtigen zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig.
„Ich wollte, dass sie etwas tut...“
Vor dem Geschworenengericht bekannte sich der 24-jährige Erstangeklagte schuldig. Er sei wütend aufgrund des sexuellen Übergriffs an seiner Freundin gewesen. Zu Beginn habe er das Opfer aber nicht töten wollen, später dann jedoch schon. Er habe aber geglaubt, dass der 29-Jährige bereits nach der Strangulation durch den Gürtel tot gewesen sei. Erst später habe er bemerkt, dass das Opfer zwar bewusstlos war, aber noch lebte. Er habe dann auch die Zweitangeklagte dazu aufgefordert, das Messer zu holen und die Tat mit dem Handy zu filmen. „Ich wollte, dass sie etwas tut, damit sie sich besser fühlt, damit sie sich rächen kann“, sagte der Inder.
Die 22-jährige Angeklagte bekannte sich indes nicht schuldig. Sie habe den 24-Jährigen immer wieder gebeten, aufzuhören. Während der Tat habe sie einfach alles gemacht, was ihr der Erstangeklagte „befohlen“ habe, weil sie Angst vor ihm hatte, beteuerte sie.
„Kein Mord, sondern Totschlag“
Der Verteidiger des erstangeklagten Inders meinte zu Prozessbeginn, dass sein Mandant sowohl schuldig bei der Vergewaltigung, als auch bei der Tötung sei. Er sei jedoch in „Wut, Rage und Zorn“ gewesen, weshalb es sich nicht um Mord, sondern um Totschlag handle, so der Verteidiger. Der Rechtsanwalt der Zweitangeklagten meinte hingegen, dass seine Mandantin freizusprechen sein werde, da der Film beweise, dass die 22-Jährige bei der Tötung keine Rolle spielte.
Opfer war verurteilter Sexualstraftäter
Beim hingerichteten Pakistani handelte es sich um einen Sexualstraftäter, der 2014 nach zumindest zwölf versuchten und tatsächlichen Vergewaltigungen in Innsbruck zu fünf Jahren Haft verurteilt worden war. Nach drei Jahren wurde er entlassen - gegen den zweifach abgelehnten Asylwerber wurde ein achtjähriges Einreiseverbot verhängt, von dem er sich jedoch nicht aufhalten ließ.
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