Ein Mensch im Todeskampf, mit blutiger Kehle um Luft röchelnd, dann wird ihm die Hand abgetrennt - alles gefilmt von seinen Peinigern. Derart furchtbare Szenen wie sie bei einem Mordprozess in Innsbruck vorgeführt wurden bekamen Geschworene hierzulande noch kaum zu Gesicht. Es war das Ende einer Partynacht. Am Mittwoch fällten die Geschworenen ihr Urteil.
„Um die Geschworenen irgendwie zu schonen, wird das Video ohne Ton vorgeführt“, verkündete der Vorsitzende Andreas Fleckl. 27 Minuten des 81 Minuten dauernden Martyriums des pakistanischen Opfers (29) waren darauf dokumentiert. Vorangegangen war eine Feier am 10. April in einer Innsbrucker Wohnung. Der Pakistaner soll morgens die dösende Freundin (22) des Hauptangeklagten - ein 24 Jahre alter Inder - begrapscht haben.
„Mit spielerischer Leichtigkeit und Lässigkeit massakriert“
Als der Inder - ein erfolgreicher Restaurantbetreiber - dies erfuhr, schritt er zur Rache wie im schlimmsten Horrorfilm. „Mit spielerischer Leichtigkeit und Lässigkeit massakrierte er einen Menschen. Nicht rasend vor Zorn, sondern genau wissend, was er tat“, analysierte die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner.
Detailliert zeichnete Gerichtsmediziner Walter Rabl ein Zeitprotokoll des erschütternd langsamen Todes: Zwölf Minuten wurde der Pakistaner mit einem Gürtel gedrosselt, danach Schnitte an der Kehle gesetzt, sodass er röchelnd um sein Leben kämpfte. Erst in Minute 20, als auch die wegen Beihilfe zum Mord mitangeklagte Freundin des Inders „zaghafte Schnitte“ setzte, war der Pakistaner tot.
Verteidiger Rudolf Mayer musste einräumen, dass sein Mandant in diesen Momenten töten wollte, die Geschworenen sollten aber seine Emotionen einbeziehen. Das blutige Drama gipfelte in der Leichenschändung: Der 24-Jährige trennte dem Opfer die Hand ab, schnitt ihm die Lippen und Teile der Wangen weg, setzte elf Stiche in den Oberkörper.
Der 24-Jährige wurde schlussendlich wegen Mordes für schuldig erkannt, der Hauptangeklagte wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Er wird außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Die 22-jährige, ebenfalls angeklagte Freundin wurde wegen Störung der Totenruhe zu drei Monaten Haft verurteilt. Vom Vorwurf des Beitrags zum Mord wurde sie freigesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Andreas Moser, Kronen Zeitung/krone.at
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