Nach ihrer Kritik an den neuen Regeln zur Bekämpfung von Hass im Netz können die US-Giganten Google und Facebook, aber auch die chinesische Plattform TikTok ihre Bedenken nun persönlich im Kanzleramt vortragen. Sie sind ebenso wie die Internet Service Provider Austria (ISPA) von Kanzleramtsministerin Karoline Edstadler (ÖVP) in der kommenden Woche zu einem Gipfel geladen.
Änderungen wird die Ministerin den Online-Riesen offenbar nicht signalisieren, schreibt sie doch am Sonntag in einer Aussendung, dass die vorgesehenen Strafen von bis zu zehn Millionen Euro zwar hoch, aber notwendig seien. Gleichzeitig wolle die Bundesregierung Verantwortung übernehmen und etwaige offene Fragen der Anbieter beantworten und den österreichischen Standpunkt klarmachen.
Google und Facebook hatten am Freitag die Regierungspläne kritisiert und europäische Lösungen statt nationaler Ansätze gefordert. Ein Google-Sprecher zeigte sich besorgt darüber, „dass unterschiedliche nationale Ansätze zu einer Fragmentierung des digitalen europäischen Binnenmarkts führen“ könnten. Auch der Verband der österreichischen Internetprovider, die ISPA, zeigte sich skeptisch.
Wer nicht löscht, muss Strafe zahlen
Das neue „Kommunikationsplattformen-Gesetz“ gilt für alle „in- und ausländischen Anbieter von Kommunikationsplattformen“, die mehr als 100.000 Nutzer oder einen Umsatz in Österreich von über 500.000 Euro haben. Die Plattformen müssen einen für Behörden und Gerichte erreichbaren Beauftragten anstellen und ein „wirksames und transparentes Verfahren“ für die Meldung und Löschung rechtswidriger Inhalte einrichten. Gelöscht werden muss binnen 24 Stunden, wenn die Rechtswidrigkeit „bereits für einen juristischen Laien (...) offenkundig“ ist, bzw. binnen sieben Tagen, wenn eine detaillierte Prüfung nötig ist.
Die Medienbehörde KommAustria kann bei wiederholten Verstößen Geldbußen von bis zu zehn Millionen Euro verhängen. Sollte eine Online-Plattform keinen Sitz in Österreich haben, will man die Strafen eintreiben, indem Zahlungen österreichischer Firmen an die Plattform „abgefangen“ werden (also z.B. die Zahlungen von Werbekunden an das Online-Unternehmen). Möglich sind auch Geldstrafen gegen die von den Firmen nominierten Kontaktpersonen der Behörden (bis zu 50.000 Euro).
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