Wer bei Opodo, Expedia & Co Flüge gebucht hat, die aufgrund der Pandemie storniert wurden, hat es nun sehr schwer, an sein Geld zu kommen. Bei Konsumentenschützern türmen sich Beschwerden. „Jetzt hat man die Schwachstelle der Vermittler gesehen. Diese Firmen haben schlicht und einfach kein Kundenservice. Leute waren zum Teil sechs Stunden in Warteschleifen“, so Jurist Reinhold Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum Österreich, das im Verein für Konsumenteninformation (VKI) angesiedelt ist.
Allein über die Buchungsplattform Opodo gebe es Hunderte Beschwerden von Konsumenten. Aber auch andere Vermittler wie Expedia, Flüge.de oder Flugladen sind den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge. Konsumenten, die über sie gebucht haben, werden nun im Kreis geschickt. Die Airlines verweisen auf die Vermittler, die Vermittler spielen den Ball zurück an die Fluglinien.
„Es ist mühsam sondergleichen“, sagte Schranz. Wenn die Online-Plattformen doch zahlen, würden zum Teil hohe Bearbeitungsgebühren verrechnet. Der Jurist hält solche Gebühren für rechtlich unzulässig, zumal sie bei der Buchung nicht erwähnt wurden. „Da fehlt die Transparenz“, so Schranz. Gerade bearbeite er einen Fall, wo einem Verbraucher nur ein Teil des Flugpreises rückerstattet wurde und die Plattform 120 Euro einbehielt.
Fluglinien zu Rückzahlung verpflichtet
Nach EU-Recht sind Fluggesellschaften bei von ihnen veranlassten Stornierungen zur Rückzahlung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen verpflichtet. Keine einzige Fluglinie habe sich daran gehalten, sagte Schranz. Angesichts des Ausmaßes der Corona-Krise sei das verständlich, allerdings würden viele Fluglinien (darunter Iberia, KLM, Ryanair, Vueling) nach wie vor mit Rückerstattungen auf sich warten lassen. Rechtlich sieht Schranz die Fluglinien in der Pflicht.
“Chargeback“ bei Zahlung per Kreditkarte
Konsumenten, die immer noch auf ihr Geld warten, rät der Jurist, sich an die Kreditkartenfirma zu wenden. Wer seinen stornierten Flug mit Kreditkarte gebucht hat, hat so eine reale Chance, an sein Geld zu kommen. Unter dem Titel „Chargeback“ gewähren viele Kreditkartenfirmen ihren Kunden quasi eine „Einspruchsfrist“ gegen bereits erfolgte Abbuchungen, wenn die Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden. Auch Verbraucher, die über den Online-Bezahldienst PayPal gezahlt haben, hätten gute Chancen, wenn sie direkt bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz stellten.
Letzter Ausweg: Klage
Wenn das ausscheidet, können sich Konsumenten an diverse Verbraucherschutzeinrichtungen wenden oder selbst klagen. „Da muss man abwägen, ob einem der Aufwand wert ist. Man riskiert eine Klagegebühr“, räumte Schranz ein. Die Arbeiterkammer erreichte kürzlich erst nach einer Klage gegen die niederländische Fluglinie KLM eine Rückzahlung. „Nach Klagseinbringung teilte die Airline mit, dass sie zahlen werde. Mitte August war das Geld da“, schilderte Bettina Schrittwieser, Leiterin des AK-Konsumentenschutzes, in einer Aussendung.
Die Arbeiterkammer bereitet Klagen unter anderem gegen die Lufthansa, Ryanair, Eurowings, Emirates oder Turkish Airlines vor. Sie alle hätten Flüge annulliert und zahlten nun die Ticketkosten nicht zurück. Auch die AK-Juristen sehen die Fluglinien zur Zahlung verpflichtet. Schranz vom Europäischen Verbraucherzentrum versteht den Ärger vieler Konsumenten. „Die sind ja keine Bank der Fluglinien, die zinslose Kredite gewähren.“
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