Ein 52-Jähriger soll einer Frau rund 363.000 Euro für die Lieferung einer Anlage zur Herstellung homöopathischer Mittel und auch Darlehen an seine Firma herausgelockt haben. Die Mutter eines schwer kranken Sohnes aber hat weder Maschine noch Geld erhalten. Nun wurde der Angeklagte wegen schweren Betruges und versuchten Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Die Mutter wollte die Krankheit ihres Sohnes mit Homöopathie bekämpfen. Sie suchte deshalb im Internet nach einer Anlage, die solche Arzneien herstellen kann. Während ihrer Recherche stieß sie im Jahr 2017 auf das Unternehmen des Österreichers. Der Mann sicherte ihr zu, die Maschine bauen und liefern zu können.
„Habe mich auf keinen Fall privat bereichert“
Laut Anklage habe er die Auftraggeberin infolge zur Bezahlung der Kosten für die Anlage in Höhe von 116.000 Euro und zur Gewährung von Darlehen für den laufenden Geschäftsbetrieb und für zukünftige Innovationen verleitet. Denn er habe gewusst, dass er keine Maschine liefern könne und das Unternehmen nicht mehr zahlungsfähig gewesen sei.
Der bisher unbescholtene, derzeit arbeitslose Angeklagte beteuerte, er habe nie den Vorsatz gehabt, die Frau zu schädigen: „Ich habe mich auf keinen Fall privat bereichert.“ Das Geld wolle er der Frau zurückzahlen. Er „habe gekämpft, bis nichts mehr geht“, so der 52-Jährige.
Bewährungsstrafe und Freispruch im Zweifel
Nun wurde der Angeklagte wegen schweren Betruges und versuchten Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten nicht rechtskräftig verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen der nicht zurückbezahlten Darlehen. Bezüglich der Anlage zur Herstellung homöopathischer Mittel erhielt er einen Freispruch im Zweifel. Der bisher unbescholtene Angeklagte nahm das Urteil an.
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