Am Mittwochnachmittag wurde im Landesgericht Wels der am Montagabend festgenommene Welfenprinz Ernst August von Hannover (66) dem Haftrichter vorgeführt. Laut „Krone“-Informationen wurde der Welfenprinz „unter Anwendung gelinderer Mittel“ kurz darauf enthaftet!
Der 66-Jährige war nach einem neuerlichen Ausraster am Montagabend in seinem Jagdhaus in Grünau (Bezirk Gmunden) festgenommen worden. Er soll ein Ehepaar „verbal mehrmals gefährlich bedroht“ und mit einem Verkehrsschild ein Fenster eingeschlagen haben.
Da der 66-Jährige bereits in jüngerer Vergangenheit wegen mehrerer Delikte angezeigt worden war, „habe die Staatsanwaltschaft Wels nach einer richterlichen Bewilligung eine Festnahmeanordnung erteilt“, so die Polizei. Am 15. Juli hatte sich Ernst August nämlich mit dem Haushälterpaar und der Polizei und am 20. Juli „nur“ mit den Beamten angelegt.
Unter Auflagen auf freiem Fuß
Der 66-Jährige war danach in die Justizanstalt Wels überstellt worden. Nun erhielt er vom Haftrichter die Weisungen sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten (welcher das sei, wurde nicht bekannt gegeben), keinen Kontakt mit den mutmaßlichen Opfern herzustellen und sich vom mutmaßlichen Tatort im Almtal fernzuhalten. Seitens der Staatsanwaltschaft Wels wurde kein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung erhoben. Das Haus Hannover und die Anwaltskanzlei des Welfenprinzen wollten sich laut dpa zu dem Vorgang inhaltlich nicht äußern.
Solche Weisungen sind durchaus üblich (...) um die angenommene Tatbegehungsgefahr zu verhindern.
Christoph Weber, Mediensprecher der Staatsanwaltschaft Wels
„Tatbegehungsgefahr verhindern“
Mediensprecher Christoph Weber erklärte gegenüber der „Krone“: „Solche Weisungen sind durchaus üblich. Im konkreten Fall reichen sie aus, um die angenommene Tatbegehungsgefahr zu verhindern.“ Diese Weisungen gelten übrigens, bis die Verfahren gegen den Prinzen rechtskräftig abgeschlossen sind. Also kein Herbst-Urlaub im Almtal.
Christoph Gantner, Kronen Zeitung/krone.at
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