Der Tod eines Einbrechers im Burgenland gibt weiter Rätsel auf. Wie berichtet, wurde ein Slowake auf frischer Tat in einem Haus in Deutsch Jahrndorf ertappt. Der 35-Jährige wollte über eine zwei Meter hohe Mauer flüchten. Er wurde vom Eigentümer und einem Nachbarn festgehalten. Kurze Zeit darauf starb er.
Ersten Erhebungen zufolge war in der Nacht auf Dienstag ein 35-jähriger Mann in das Gebäude eingebrochen. Nachdem dieser vom Hausbesitzer bemerkt worden war, versuchte der mutmaßliche Täter zu flüchten. „Mein Mandant hat von seinem Recht der Privatfestnahme Gebrauch gemacht. Auch ein Nachbar hat das Geschehen mitbekommen und eilte zu Hilfe“, betont der Wiener Rechtsanwalt Werner Tomanek.
Laut dem Hauseigentümer setzte sich der ertappte Einbrecher massiv zur Wehr, und es entwickelte sich eine handfeste Rangelei. Gemeinsam gelang es, den Slowaken bis zum Eintreffen der Polizei zu fixieren, indem sie die Füße und den Oberkörper am Boden festhielten. „Die Beamten haben nach etwa 15 Minuten den Verdächtigen übernommen und wollten ihm Handfesseln anlegen“, so der Topjurist weiter.
Natürlich ist das Ableben tragisch. Mein Mandat hat aber absolut nichts falsch gemacht, sondern nur sein Recht ausgeübt.
Werner Tomanek, Anwalt in Wien
Anwalt: „Gerechtfertigte Notwehr“
Doch zu dem Zeitpunkt war der Täter offensichtlich nicht mehr am Leben. Äußere Verletzungen soll es aber nicht gegeben haben. „Aus rechtlicher Sicht liegt eine gerechtfertigte Notwehr vor. Zuerst ist er eingebrochen und hat dann gewaltsam seine Anhaltung verhindern wollen.“ Der Spitzenjurist weiter: Mein Mandant hat nichts falsch gemacht, weil man einen Täter festhalten darf, bis die Polizei kommt.“
Nun gilt es, die Obduktion abzuwarten. Bis dahin werden der Hauseigentümer und der Nachbar als Beschuldigte geführt - wegen fahrlässiger Tötung.
Florian Hitz, Kronen Zeitung
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