Strafprozess gegen Ex-Dayli-Chef endete am Dienstag in Linz für ihn mit einem Freispruch und dem Angebot einer Diversion geendet. In dem Fall ging es um die Pleite der Drogeriemarktkette im Jahr 2013, durch die 3.500 vor allem weibliche Beschäftigte ihre Jobs verloren haben, und Forderungen in der Höhe von 112,9 Mio. Euro.
Der 2019 begonnene Strafprozess gegen Ex-Dayli-Chef Rudolf Haberleitner hat am Dienstag in Linz für ihn mit einem Freispruch und dem Angebot einer Diversion geendet. In dem Fall ging es um die Pleite der Drogeriemarktkette im Jahr 2013, durch die 3.500 vor allem weibliche Beschäftigte ihre Jobs verloren haben, und Forderungen in der Höhe von 112,9 Mio. Euro. Das Urteil des Landesgerichtes Linz ist nicht rechtskräftig.
Dem Angeklagten war das Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen vorgeworfen worden. Der Freispruch „mangels Schuldbeweises“ erfolgte, weil das Gericht nur die Strafbarkeit seines Verhaltens und Agierens zu beurteilen hatte. Die Privatbeteiligten wurde mit ihren nicht unerheblichen Forderungen auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Ein weiterer Anklagepunkt, dass sich Haberleitner noch nach Eintreten der Zahlungsunfähigkeit über 26.000 Euro an Geschäftsführerbezügen auszahlen ließ, wurde aus dem Verfahren ausgeschieden. Er übernahm aber die Verantwortung für den Vorwurf. Daraufhin bekam er das Angebot einer diversionellen Erledigung, wenn er Schadenswiedergutmachung leistet und eine Geldbuße von 1.500 bezahlt. Dies ist aber davon abhängig, dass der Freispruch rechtskräftig wird. Ein mitangeklagter Geschäftsführer war schon im Mai rechtskräftig freigesprochen worden.
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