Unzulässige Spende

Camp am Mondsee: Junge ÖVP scheitert mit Berufung

Oberösterreich
22.09.2020 16:19

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat die gegen die ÖVP verhängte Strafe wegen eines Grundstücks der Parteijugend am oberösterreichischen Mondsee bestätigt. Wie ein BVwG-Sprecher am Dienstag bestätigte, wurde die Beschwerde der Jungen Volkspartei abgewiesen. Sie könnte gegen die Geldbuße in der Höhe von 70.000 Euro allerdings noch Revision beim Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Stein des Anstoßes ist ein Seegrundstück am Mondsee, das vom Land Oberösterreich für bloß zehn Euro im Jahr an die Junge Volkspartei verpachtet worden war. Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt wertete das als unzulässige Parteispende und verurteilte die ÖVP im Jänner zu einer 70.000-Euro-Geldbuße. Die Strafe betrifft das Jahr 2017. Ein weiteres Verfahren für 2018 läuft. Seit 2019 bezahlt die ÖVP-Parteijugend, die am Mondsee ihr „Austria Camp“ betreibt, einen marktüblichen Preis.

Plan des JVP-Camps. Seit 2019 zahlt die Parteijugend 77.159 Euro Jahrespacht statt zuvor bloß zehn Euro. (Bild: Austria Camp Mondsee)
Plan des JVP-Camps. Seit 2019 zahlt die Parteijugend 77.159 Euro Jahrespacht statt zuvor bloß zehn Euro.

Junge ÖVP bekämpfte die Strafe
Gegen den Strafbescheid des UPTS hat die ÖVP Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingebracht. Sie argumentierte, dass der aus den 1960er-Jahren stammende Vertrag keine unzulässige Parteispende darstelle und sich die JVP Oberösterreich daran nicht bereichert habe. Außerdem stehe dem Vertrag eine Gegenleistung zum Zwecke der Erholung der Jugend gegenüber. Wie das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag auf Anfrage erklärte, hat der zuständige Richtersenat die Beschwerde allerdings abgewiesen.

Revision an Verwaltungsgerichtshof zulässig
Weil damit die Klärung einer Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung verbunden wäre, könnte sich die ÖVP in der Causa noch an den Verwaltungsgerichtshof wenden. „Das Einlegen weiterer Rechtsmittel wird noch geprüft“, sagte JVP-Landesgeschäftsführer Fabio König auf Anfrage. Er verwies außerdem darauf, dass die JVP bereits seit 2019 einen marktüblichen Mietzins bezahle, während die Sozialistische Jugend (SJ) Oberösterreich noch immer keine Anpassung der Pacht vorgenommen habe.

Der SJ-Badeplatz des „Europacamps“ und ein Hinweis auf einen Kaufvertrag aus dem Jahr 1951! (Bild: Kronen Zeitung)
Der SJ-Badeplatz des „Europacamps“ und ein Hinweis auf einen Kaufvertrag aus dem Jahr 1951!

Parallelfall der SPÖ-Jugend am Attersee
Gegen die SPÖ ist nämlich eine ähnliche Causa anhängig. Sie soll wegen des „Europacamps“ der SJ am Attersee (Bild oben) 45.000 Euro zahlen und hat ebenfalls beim Bundesverwaltungsgericht berufen. Eine Anpassung der Pacht hat die Parteijugend der Sozialdemokraten bisher nicht vorgenommen.

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