Nachdem der Tiroler Skiort Ischgl im März weltweite Berühmtheit als europäischer Corona-Hotspot erlangt hatte, hat der Verbraucherschutzverein (VSV) vorerst vier Amtshaftungsklagen von Covid-19-Geschädigten gegen die Republik Österreich eingebracht. Das gab VSV-Obmann Peter Kolba am Mittwoch bekannt. Im Rechtsweg vertritt der VSV vorerst 1000 Betroffene.
Insgesamt haben sich 6000 Personen aus 45 Ländern gemeldet und angegeben, sich im Urlaub in Ischgl mit dem Virus infiziert und Covid-19 so in ihre Heimat mitgebracht zu haben. Um bei Gericht rasche Erfolge erzielen zu können, habe man sich vorerst auf vier Musterfälle beschränkt, erläuterte VSV-Rechtsanwalt Alexander Klauser.
Ein Verstorbener, zwei Personen noch immer in Behandlung
Ein Betroffener sei an Covid-19 verstorben, bei zwei deutschen Fällen sei die Erkrankung so schwer verlaufen, dass die Patienten teilweise heute noch in Behandlung sind und vielleicht an Dauerfolgen leiden werden. Bei einem vierten Betroffenen sei der Gesundheitszustand zwar wiederhergestellt, er müsse jedoch mit Spätfolgen rechnen.
Was ist eine Amtshaftungsklage?
Wenn ein Amtsträger eine ihm obliegende Pflicht gegenüber einem Dritten verletzt, kann der Dritte im Rahmen einer Amtshaftungsklage gerichtlich gegen diesen vorgehen. In der Causa Ischgl geht es um Einzelpersonen, die gegen die Republik um Amtshaftung und Schadenersatz klagen. Die Klage wurde beim Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen anhängig.
Laut Kolba sei es das Ziel der Klage, Schadenersatz, in einigen Fällen auch Verdienstentgang sowie Therapie- und Transportkostenersatz zu erkämpfen.
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