Juristisch ist die Situation eindeutig: Radfahren gegen die Einbahn ist erlaubt, wenn eine Zusatztafel die Radfahrer von der Einbahnregelung ausnimmt. In Wohnstraßen ist Radfahren gegen die Einbahn sogar generell erlaubt.
Trotz markierter Radwege in beiden Richtungen gilt in der als Einbahn geführten Nonntaler Hauptstraße auf einem engen Abschnitt ein dezidiertes, gekennzeichnetes Radfahrverbot. Zweiradfahrer müssen an der gut 30 Meter langen Stelle absteigen und schieben.
Allerdings: Rein optisch hören die Markierungen der Radwege zwar auf, fangen aber 30 Meter weiter wieder an. Kein Wunder also, dass wenige Radler dem Verbot Beachtung schenken.
"Das ist unverschämt"
Umso mehr wunderte es, als dieser Tage die Polizei kontrollierte – und auch gleich strafte! "Zwei ältere Damen mussten je 20 Euro zahlen", mokiert sich ein "Krone"-Leser. "Das ist unverschämt, das ist reine Abzocke!“ Laut Messungen des Magistrats fahren dort täglich gut 500 Zweiradlenker – und nur die wenigsten steigen ab und schieben.
Dass man sich als Radfahrer oder Autolenker bei so mancher Beschilderung auch schlicht nicht auskennen kann, zeigt die Situation beim Uni-Park Nonntal: In der Josef-Preis-Allee hängt einerseits ein Kurzparkzonenschild, nur wenige Meter weiter aber gleich der blaurote „Beginn des Parkverbots“. Andererseits deutet ein Schild neben dem Zebrastreifen "Radfahrerüberfahrt" an – inklusive Zusatztafel "Ausgenommen Radfahrer"
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