Nach der Verhaftung vor dem Bierlokal eines Wiener Gastronomen, der sich mit der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer einen noch nicht abgeschlossenen, unerbittlichen Rechtsstreit liefert, steht nun fest: Es steht der Wirt selbst unter Verdacht, betrunken einen Passanten angepöbelt und mit einer illegalen Waffe bedroht zu haben. Nach einer Nacht im Gefängnis wurde der 42-Jährige am Freitag auf freien Fuß gesetzt - er fasste mehrere Anzeigen aus.
Der Bierwirt, der gegen Maurer wegen übler Nachrede vorgeht, weil diese behauptete, von ihm widerwärtige, obszöne Nachrichten bekommen zu haben, muss in der aktuellen Causa nun selbst mit einem gerichtlichen Nachspiel rechnen. Anders als bei dem Prozess gegen die grüne Politikerin wird er sich wohl allerdings nicht auf jemand anderen herausreden können …
Mit getarntem Elektroschocker auf Passant losgegangen
Wie berichtet, wurde die Polizei am Donnerstagabend zum Lokal des Bierwirts gerufen. Dort nahmen die Beamten einen Mann fest, der mit 1,44 Promille Alkohol einen 63-jährigen Passanten angepöbelt hatte, nachdem dieser sich geweigert hatte, wegzugehen. Er bedrohte sein Opfer mit einem Elektroschocker, der als Taschenlampe getarnt war - solche Waffen sind in Österreich verboten.
Angreifer verletzte sich selbst, als er Scheibe einschlug
Der 63-Jährige wurde dabei nicht verletzt - wohl aber der Angreifer. Der Verdächtige zog sich Schnittwunden an den Händen zu, als er eine Glasscheibe im Stiegenhaus einschlug. Als die Polizei am Schauplatz eintrudelte, wurde sie vom Randalierer ebenfalls übel beschimpft - der Betrunkene habe sich äußerst aggressiv verhalten, so die Exekutive.
Dem Verdächtigen wurde daraufhin der Elektroschocker weggenommen - gegen den 42-jährigen Bierwirt besteht ein aufrechtes Waffenverbot - und er wurde festgenommen. Einvernommen wurde er erst am nächsten Tag: Zuvor musste der Bierwirt seinen Rausch ausschlafen.
Erinnerungslücken nach Nacht im Gefängnis
„Er kann sich an nichts erinnern“, berichtete Polizeisprecher Marco Jammer nach der eher erfolglosen Befragung. Nach Anzeigen wegen gefährlicher Drohung, Nötigung, Sachbeschädigung und Anstandsverletzung kam er schließlich wieder auf freien Fuß.
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