In der Causa Telekom, einem Teil des Grasser-Prozesses, ist es am Dienstag überraschend zu einem Urteil gekommen. Der angeklagte Ex-Telekom-Austria-Manager und frühere ÖVP-Organisationsreferent Michael F. ist vom Schöffensenat unter Leitung von Richterin Marion Hohenecker freigesprochen worden. Es habe ihm das Wissen zu der vorgeworfenen Geldwäsche gefehlt, so die Begründung. Das Verfahren gegen die übrigen drei Telekom-Angeklagten - Ex-FPÖ-Generalsekretär und Lobbyist Walter Meischberger, Ex-Telekom-Vorstand Rudolf Fischer und Ex-Lobbyist Peter Hochegger - läuft hingegen weiter.
Die Richterin hatte am Dienstag das Verfahren gegen F. vom umfangreichen Grasser-Prozess, der sich nach bald drei Jahren in der Endphase befindet, abgetrennt. In seinem Plädoyer forderte der Anwalt von F., Martin Dohnal, einen Freispruch, da sein Mandant von den vorgeworfenen Zahlungsflüssen zwischen der Briefkastenfirma Valora und der Telekom Austria nichts wusste. Zumindest eine Diversion sei angebracht, so der Verteidiger. Die Staatsanwaltschaft gab nach dem Urteil keinen Kommentar ab, wodurch dieses noch nicht rechtskräftig ist.
Die Anklage wegen Geldwäsche konnte nach dem durchgeführten Beweisverfahren nicht mit der für eine strafrechtliche Verurteilung nötigen Sicherheit nachgewiesen werden, erläuterte die Richterin. So verlange das Gesetz hier auf der subjektiven Tatseite des Handelnden Wissentlichkeit hinsichtlich der strafbaren Vortaten, was sich jedoch im konkreten Fall nicht feststellen ließ.
Valora von Peter Hochegger im Visier
Michael F. war früher ÖVP-Organisationsreferent und später Bereichsleiter für „Public Affairs“ bei der Telekom Austria. Laut Anklage soll er veranlasst haben, dass aus Mitteln der Telekom über die Valora von Peter Hochegger Rechnungen von Werbe- und PR-Agenturen in Höhe von 120.000 Euro bezahlt wurden, denen jedoch keine Leistungen der Telekom gegenüberstanden. Stattdessen sei es um Spenden der Telekom an politische Parteien gegangen. Dabei ging es im Prozess vor allem um die Rechnung von 96.000 Euro für den Wahlkampf der Jungen ÖVP im Jahr 2008.
Oberstaatsanwalt Alexander Marchart bezeichnete im Prozess die Rolle von F. als eine „relativ kleine“. F. habe laut einer Zeugenaussage die Rolle des Kontaktherstellers übernommen. „Es gibt die Indizien, dass er schon gewusst hat, was er da tun wird.“ Daher beantragte Marchart einen Schuldspruch.
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