„In den letzten drei Jahren ist E-Biken so richtig zum Trend geworden“, so Maria Riedler von der Bergrettung. Besonders ältere Semester wurden durch diese Sportart wieder mobiler. Dadurch stieg aber auch die Unfallrate: 16 Prozent aller Fahrradunfälle im vergangenen Jahr passierten mit elektronisch betriebenen Rädern - 2018 waren es noch 12 Prozent.
Doch die E-Bike-Unfälle passieren nicht hauptsächlich am Berg, sondern im Tal. „Es besteht oft die Gefahr, dass die E-Biker von anderen Verkehrsteilnehmern unterschätzt werden“, weiß Friedrich Schmidhuber, Leiter der Landesverkehrsabteilung. Denn aus der Entfernung nehmen Autofahrer oder andere Radler einen älteren Menschen am Rad wahr und sehen nicht gleich, dass es sich um einen E-Biker handelt. „Der ist nämlich viel schneller unterwegs, als man es vielleicht von einem älteren Menschen am Rad erwarten würde“, so Schmidhuber.
E-Bike-Tuning nicht erlaubt
Wie berichtet, wurde am Montag ein 19-Jähriger mit seinem selbstgebastelten E-Bike am Rudolfskai aus dem Verkehr gezogen. Grund: Er war mit seinem motorisierten Gefährt viel zu schnell unterwegs und musste es auch noch mit schleifenden Schuhen bremsen. Das Rad brachte ganze 49 km/h auf den Rollprüfstand. Bei dieser Leistungsstärke sind Führerschein, Zulassung und Kennzeichen erforderlich.
Laut Polizei wird es ab 45 km/h nicht einmal mehr als Moped gewertet, sondern als Motorrad. Ein E-Bike darf 100 km/h fahren, wenn es der Lenker mit seiner reinen Muskelkraft schafft. „Aber die Unterstützung durch den Elektroantrieb ist nur bis 25 km/h zulässig“, weiß Friedrich Schmidhuber, Leiter der Landesverkehrsabteilung Salzburg.
Solche getunten E-Bikes werden besonders bei einem Unfall teuer. „Man kann mit wenig Aufwand ein serienmäßiges E-Bike leistungsmäßig so steigern, dass es viel mehr als 25 km/h erreicht“, so Schmidhuber. „Aber wenn man einen Unfall hat und es stellt sich heraus, dass es getuned war, dann hat man versicherungstechnisch ein Problem.“
Für E-Biker gelten selbe Regeln wie für Radfahrer
E-Biker dürfen Radwege benutzen. Helmpflicht besteht keine. „Außer bei Kindern“, so Schmidhuber. Denn diese dürfen nach Absolvierung der Fahrradprüfung oder nach ihrem zwölften Geburtstag mit einem E-Bike fahren.
„Empfehlenswert ist beim E-Bike, immer mit Licht zu fahren“, rät Schmidhuber. Außerdem können vor allem ältere Menschen, die sich zugunsten der Mobilität für ein E-Bike entscheiden, bei den Automobilclubs eine Schulung dafür absolvieren. „Ein E-Bike ist im Handling unterschiedlich zum Fahrrad“, merkt der Experte an.
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